Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit Urteil Nr. 29363 vom 8. August 2025 eine grundlegende Auslegung zur Anwendung der Verschärfung des "Zusammenschlusses mehrerer Personen" bei Erpressung im Interesse einer mafiösen Vereinigung geliefert. Eine entscheidende Entscheidung für die wirksame Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur Abgrenzung eines komplexen Delikts.
Erpressung (Art. 629 c.p.) wird strenger bestraft, wenn sie im Interesse einer mafiösen Vereinigung begangen wird (Art. 416 bis c.p.). Die Verschärfung des "Zusammenschlusses mehrerer Personen" erhöht die Strafe, wenn mehrere Personen gemeinsam handeln und so die Einschüchterung verstärken. Der Knackpunkt der Auslegung ergibt sich, wenn die Handlung strategisch von einer Gruppe geplant ist, aber nicht die gleichzeitige physische Anwesenheit aller Täter vorsieht, was Herausforderungen für ihre Konstituierbarkeit mit sich bringt.
Im Fall des Angeklagten B. S. hat die Zweite Strafkammer des Kassationsgerichtshofs (Präs. S. Beltrani, Berichterstatter M. Borio) das Urteil des Berufungsgerichts von Catania teilweise aufgehoben und mit Zurückverweisung versehen, wobei die Voraussetzungen für die Anwendung der Verschärfung festgelegt wurden. Die Leitsatzbestimmung legt einen Kernprinzip fest:
Bei der Erpressung im Interesse einer mafiösen Vereinigung muss die gleichzeitige Anwesenheit von nicht weniger als zwei Personen, die zur Konstituierung der Verschärfung des Zusammenschlusses mehrerer Personen erforderlich ist, in Bezug auf die mehrfachen Zeitpunkte, zu denen die Erpressungsforderung gestellt wird, und die Vielzahl der Personen, die sich an das Opfer wenden, ermittelt werden, wobei die kollektive Natur der Forderung, die von mehreren Mitgliedern der kriminellen Gruppe ausgeht, zum Ausdruck kommt.
Diese Auslegung überwindet die Notwendigkeit einer engen physischen Anwesenheit. Die Verschärfung ist auch dann gegeben, wenn die Erpressungshandlung über die Zeit verteilt ist ("mehrfache Zeitpunkte") und verschiedene Personen involviert, die das Opfer in getrennten Phasen kontaktieren. Entscheidend ist die Wahrnehmung durch das Opfer der "kollektiven Natur der Forderung", d.h. dass die Handlung von der kriminellen Vereinigung ausgeht. Dies passt das Gesetz an die komplexen operativen Modalitäten der Mafia an und macht die Anwendung der Verschärfung realistischer.
Die praktischen Auswirkungen sind erheblich. Das Urteil Nr. 29363 von 2025 liefert Richtern und Ermittlern ein flexibleres und wirksameres Auslegungskriterium, das es ermöglicht, die Verschärfung auch auf fragmentierte Erpressungshandlungen anzuwenden, die jedoch auf einen einheitlichen kriminellen Plan zurückzuführen sind. Dies trägt dazu bei:
Die Entscheidung fügt sich in eine feste und entschlossene Rechtsprechung gegen die organisierte Kriminalität ein.
Das Urteil Nr. 29363 von 2025 des Kassationsgerichtshofs ist ein Schlüsselreferenzpunkt für die Auslegung der Verschärfung des "Zusammenschlusses mehrerer Personen" bei mafiöser Erpressung. Indem die Bedeutung der kollektiven Natur der Forderung betont wird, auch wenn sie zu unterschiedlichen Zeiten manifestiert wird, stärkt der Gerichtshof die Wirksamkeit des Gesetzes gegen komplexe kriminelle Phänomene, gewährleistet eine größere Übereinstimmung mit der operativen Realität der Mafia und bietet robustere Instrumente für die Justiz.