Das jüngste Urteil Nr. 39124 vom 20. Februar 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat wichtige Fragen hinsichtlich der Definition und Anwendung der Straftat der Herstellung von kinderpornografischem Material aufgeworfen. Insbesondere hat das Gericht klargestellt, was unter der "Verwendung" von Minderjährigen bei der Erstellung pornografischer Inhalte zu verstehen ist, und dabei Praktiken des Anlockens und der Verleitung beleuchtet, die Täuschung ausnutzen.
Im vorliegenden Fall wurde dem Angeklagten S. P.M. vorgeworfen, Minderjährige zur Erstellung und Übertragung von kinderpornografischen Videos verleitet zu haben, indem er ein gefälschtes Profil auf einer sozialen Plattform nutzte. Diese List, die eine Identitätsverwechslung beinhaltete, verhinderte, dass die Opfer eine freie und informierte Zustimmung geben konnten, was ein zentrales Element bei der Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist.
Straftat der Herstellung von kinderpornografischem Material – „Verwendung“ – Begriff – Verleitung Minderjähriger zur Herstellung von kinderpornografischem Material durch Identitätsverwechslung – Einbeziehung – Gründe – Sachverhalt. Im Bereich der Kinderpornografie fällt unter den Begriff der „Verwendung“ von Minderjährigen zur Herstellung von pornografischem Material gemäß Art. 600-ter, Absatz erster, Nr. 1, StGB die Verleitung von Personen unter achtzehn Jahren zur Erstellung und Übertragung von kinderpornografischen Videos, die durch Täuschung der Identitätsverwechslung und somit in Abwesenheit einer gültigen und freien Zustimmung der Opfer begangen wurde. (Sachverhalt bezüglich des Anlockens von Minderjährigen durch die Nutzung eines gefälschten „Accounts“ auf „Facebook“ mit dem Namen einer Frau).
Das Gericht hat entschieden, dass die Verleitung von Minderjährigen zur Herstellung von kinderpornografischem Material durch Täuschungshandlungen unter den Begriff der "Verwendung" fällt. Diese Klarstellung ist von grundlegender Bedeutung, da sie den Opfern einen größeren Schutz bietet und unterstreicht, dass das Fehlen einer Zustimmung unter solchen Umständen niemals als gültig angesehen werden kann.
Die Folgen dieses Urteils sind vielfältig:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 39124 von 2024 einen wichtigen Beitrag zur italienischen Rechtsprechung in Bezug auf Straftaten gegen die Person und insbesondere gegen die individuelle Freiheit von Minderjährigen leistet. Durch die Analyse komplexer Fälle von Verleitung und Ausbeutung hat das Gericht einen festen Willen gezeigt, die Schwächsten zu schützen und diejenigen, die sich solcher Straftaten schuldig machen, streng zu bestrafen.
Angesichts des Dargelegten ist offensichtlich, wie sich die italienische Rechtsprechung weiterentwickelt, um ein sichereres Umfeld für Minderjährige zu gewährleisten und die Herausforderungen durch Technologie und Online-Anlockphänomene ernsthaft anzugehen. Institutionen, Juristen und die Zivilgesellschaft müssen zusammenarbeiten, um solche Straftaten zu verhindern und zu bekämpfen, damit sich ähnliche Situationen nicht wiederholen.