Das jüngste Urteil Nr. 39602 vom 3. Oktober 2024 des Berufungsgerichts Neapel befasst sich mit einem Thema von großer Bedeutung im Bereich des Baurechts: der Frage der Abrissverfügung für rechtswidrige Bauten und der Auswirkungen von Genehmigungsbescheiden, die nach Rechtskraft des Verurteilungsurteils erlassen wurden. Insbesondere erklärte das Gericht den Antrag auf Aussetzung der Abrissverfügung für unzulässig und hob hervor, dass die Erteilung einer Genehmigung deren Vollstreckung nicht entgegensteht, insbesondere wenn der Begünstigte zum Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks nicht Eigentümer des Grundstücks war.
Dieses Urteil fügt sich in einen komplexen rechtlichen Rahmen ein, der die Verordnung Nr. 380/2001 (DPR 380/2001) und das Gesetz Nr. 47/1985 (Legge 47/1985) umfasst, die die Verfahren für Stadtplanung und die Bekämpfung von illegalen Bauvorhaben detailliert regeln. Insbesondere muss der Genehmigungsbescheid, obwohl er wie ein Freibrief für illegale Bauten erscheinen mag, sorgfältig im Hinblick auf seine Rechtmäßigkeit und die Eigentumsverhältnisse bewertet werden. Das Gericht bekräftigte, dass eine Genehmigung, die Personen erteilt wird, die nicht Eigentümer sind, die Abrissverfügung nicht beeinflussen kann, die gültig und vollstreckbar bleibt.
Abrissverfügung – Genehmigungsbescheid – Erlassen nach Rechtskraft des Verurteilungsurteils zugunsten von Personen, die nicht Eigentümer des Grundstücks sind und keine qualifizierten Beziehungen dazu haben – Hinderliche Relevanz – Ausschluss. Im Hinblick auf Baurechtsdelikte steht der Vollstreckung der Abrissverfügung für ein rechtswidriges Bauwerk die nach Rechtskraft des Verurteilungsurteils erfolgte Erteilung einer Genehmigung zugunsten einer Person, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks nicht Eigentümer des Grundstücks war und keine rechtlich qualifizierte Beziehung dazu hatte, weder dinglicher noch schuldrechtlicher Natur, nicht entgegen.
Dieser Leitsatz fasst den Kern der Entscheidung zusammen. Er stellt klar, dass nach Feststellung des illegalen Charakters eines Bauwerks eine nachträglich erteilte Genehmigung keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit der Abrissverfügung hat. Selbst wenn also eine Person einen Genehmigungsbescheid erhält, kann sie der Abrissverfügung nicht widersprechen, wenn sie zum Zeitpunkt des Baus nicht Eigentümer war und keine rechtlichen Bindungen zum Grundstück hatte.
Im Folgenden einige wichtige Punkte, die zu beachten sind:
Das Urteil Nr. 39602 von 2024 stellt eine wichtige Klarstellung im Baurecht dar und unterstreicht die Bedeutung von Eigentumsverhältnissen und Rechtmäßigkeit bei der Bewältigung illegaler Bauwerke. In einem Kontext, in dem illegale Bauvorhaben ein anhaltendes Problem darstellen, erweist sich die Entscheidung des Berufungsgerichts Neapel als bedeutender Schritt zur Gewährleistung der Einhaltung von Vorschriften und zum Schutz des Territoriums. Fachleute und Bürger müssen sich bewusst sein, dass Genehmigungen die Verletzung von Bauvorschriften nicht ignorieren können und dass die Abrissverfügung ein wesentliches Instrument zur Legalisierung von Missständen bleibt.
