Die jüngste Anordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 24930 vom 17. September 2024 bietet bedeutende Einblicke in das Thema der Unterhaltszahlung bei Scheidung, insbesondere im Hinblick auf die Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse der beteiligten Parteien. Der Rechtsstreit sah die beiden ehemaligen Partner einer zivilen Lebensgemeinschaft, A.A. und B.B., im Widerstreit, wobei das Gericht die Bedeutung von Beweisen und spezifischen Umständen bei der Beantragung von Unterhalt bekräftigte.
Das Gericht von Pisa hatte zunächst einen monatlichen Beitrag zum Unterhalt von A.A. zu Lasten von B.B. festgelegt, doch das Berufungsgericht von Florenz hob im Berufungsverfahren die Unterhaltszahlung auf, da es der Ansicht war, dass die notwendigen Voraussetzungen nicht vorlagen. Dieser Schritt ist entscheidend, da er hervorhebt, wie die Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien für die Gewährung von Unterhalt ausschlaggebend ist.
Das Oberste Kassationsgericht hat bestätigt, dass die Unterhaltszahlung die Feststellung der Unzulänglichkeit der Mittel des ehemaligen Partners erfordert und dabei die von der geltenden Gesetzgebung definierten gleichrangigen Kriterien anwendet.
Das Kassationsgericht hat bekräftigt, dass die Unterhaltszahlung eine unterstützende und ausgleichende Funktion hat und einen Vergleich der wirtschaftlichen Verhältnisse beider Partner erfordert. Im vorliegenden Fall konnte A.A. weder die Unzulänglichkeit seiner Mittel nachweisen noch die Unmöglichkeit, diese zu beschaffen.
Das vorliegende Urteil gibt uns wichtige Hinweise darauf, wie Gerichte bei der Bewertung von Anträgen auf Unterhaltszahlungen bei Scheidung vorgehen müssen. Die Notwendigkeit, konkrete Beweise für die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse vorzulegen, und die Fähigkeit, die Unzulänglichkeit der beantragten Mittel nachzuweisen, sind grundlegende Aspekte für die Gewährung einer Unterhaltszahlung. Diese Entscheidung stellt somit eine Mahnung zur Notwendigkeit einer angemessenen Dokumentation und einer rigorosen Bewertung durch die Richter dar, zum Schutz der Rechte beider beteiligter Parteien.