Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Analyse des Urteils Cass. pen., Sez. II, n. 38551 von 2019: die Frage der Wucher. | Anwaltskanzlei Bianucci

Analyse des Urteils Cass. pen., Sez. II, Nr. 38551 von 2019: Die Frage des Wuchers

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 38551 von 2019 einen Fall von Wucher behandelt, der grundlegende Fragen hinsichtlich der Definition und der Tatbestandsmerkmale dieses Verbrechens aufwirft. Das Urteil liefert wichtige Einblicke für Anwälte und Bürger, indem es verschiedene Aspekte des Wucherdelikts und die Art und Weise der Feststellung der induktiven Verhaltensweise klärt.

Der Kontext des Urteils

Im vorliegenden Fall wurde D.M.C. wegen fortgesetzten Wuchers verurteilt, wobei das Berufungsgericht Mailand die erstinstanzliche Entscheidung bestätigte. Der Angeklagte legte Berufung ein und argumentierte, dass kein ihm zurechenbares induktives Verhalten vorliege und dass das wucherische Versprechen ungeeignet sei, da es sich um ungedeckte Schecks handele.

Das Wucherdelikt kann auch durch die bloße wucherische Zusage begangen werden, was bedeutet, dass in diesem Fall die nachfolgenden Ereignisse der Beziehung zwischen den Parteien die Konfigurierbarkeit des Verbrechens nicht beeinträchtigen.

Die Argumentation des Gerichts

Das Gericht hielt die Berufung für unzulässig und betonte, dass das induktive Verhalten kein wesentliches Element für die Konfigurierbarkeit des Wucherdelikts sei. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass es nicht notwendig sei, dass die Initiative zur Aufnahme der Verhandlung vom Wucherer ausgegangen sei; entscheidend sei die objektive Wucherhaftigkeit der vereinbarten Bedingungen. Darüber hinaus wurde die Unterscheidung zwischen Wucher und Erpressung hervorgehoben, wobei klargestellt wurde, dass für das Wucherdelikt im Gegensatz zur Erpressung keine Drangsalierung oder Einschüchterung erforderlich sei.

Bestätigte Rechtsgrundsätze

Das Urteil bekräftigte einige wichtige Rechtsgrundsätze:

  • Das induktive Verhalten des Wucherer ist zur Erfüllung des Wucherdelikts nicht erforderlich.
  • Das Wucherdelikt kann auch durch eine einfache wucherische Zusage konfiguriert werden.
  • Die Unterscheidung zwischen Wucher und Erpressung ist grundlegend und muss gerichtlich geklärt werden.

Darüber hinaus vertrat das Gericht die Auffassung, dass die Feststellung der Verantwortlichkeit durch ausreichende Beweise gestützt werde, einschließlich der Aussagen des Opfers, die als glaubwürdig erachtet wurden.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 38551 von 2019 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Rechtsprechung zum Thema Wucher dar. Es klärt, dass die bloße Annahme wucherischer Bedingungen durch das Opfer die Konfigurierbarkeit des Verbrechens nicht ausschließt, und betont weiter die Bedeutung des Schutzes schutzbedürftiger Personen in schwierigen finanziellen Situationen. Dieses Urteil bietet somit nicht nur eine juristische Auslegung, sondern dient auch als Warnung für diejenigen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, und unterstreicht die Notwendigkeit, auf die angebotenen Kreditbedingungen zu achten.

Anwaltskanzlei Bianucci