Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 49642 vom 13. Dezember 2023 hat neue Perspektiven für den Schutz von Minderjährigen in Fällen internationaler Kindesentführung eröffnet. In dem Fall beantragte A.A., der Vater von B.B., die Ausstellung einer Europäischen Schutzanordnung, nachdem ein Richter des Gerichts von Forlì den Antrag für unzulässig erklärt hatte. Dieser Artikel analysiert die wichtigsten Aspekte des Urteils und seine Auswirkungen auf den Schutz der Rechte von Minderjährigen.
Die zentrale Frage betraf die Anwendung der Richtlinie 2011/99/EU, die die Ausstellung von Europäischen Schutzanordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit schutzbedürftiger Personen in anderen Mitgliedstaaten ermöglicht. Der Ermittlungsrichter hatte entschieden, dass die Schutzanordnung nicht ausgestellt werden könne, da der Aufenthaltsort des Kindes unbekannt sei. Der Kassationsgerichtshof widersprach dieser Auslegung jedoch und erklärte, dass die Richtlinie darauf abzielt, den Schutz des Opfers auch bei erzwungenen Verbringungen zu gewährleisten.
Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der Zweck der Europäischen Schutzanordnung darin besteht, die Kontinuität des Opferschutzes in jedem Mitgliedstaat zu gewährleisten.
Der Kassationsgerichtshof gab der Beschwerde von A.A. aus mehreren Gründen statt:
Das Urteil Nr. 49642/2023 stellt einen wichtigen Fortschritt beim Schutz von Minderjährigen in Fällen internationaler Kindesentführung dar. Das Gericht bekräftigte den Grundsatz, dass die Sicherheit und das Wohlergehen des Kindes Vorrang vor prozessualen Fragen haben müssen. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung eines koordinierten Vorgehens zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, um die Rechte von Minderjährigen und ihren Schutz auch über die Grenzen hinweg zu gewährleisten. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, zu beobachten, wie diese Entscheidung zukünftige Anwendungen der Richtlinie 2011/99/EU in ähnlichen Fällen beeinflussen wird.