Das Thema der internationalen Kindesentführung ist ein Thema von großer Bedeutung im Familienrecht, insbesondere wenn es darum geht, das psychische Wohlbefinden der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 32411 vom Jahr 2019 befasst sich mit diesem heiklen Thema und bietet Denkanstöße zur elterlichen Verantwortung und zur Bedeutung der Berücksichtigung der Bedürfnisse und Rechte von Minderjährigen.
Der vorliegende Fall entstand aus der Forderung von D.M., seine Töchter D.L. und D.L. nach Japan zurückzubringen, die von der Mutter R.M. ohne Zustimmung des Vaters nach Italien gebracht worden waren. Das Jugendgericht Rom erkannte zwar die Illegalität der Entführung an, lehnte jedoch die Rückführungsanordnung ab und wies auf ein potenzielles psychisches Risiko für die Minderjährigen im Falle einer Zwangsrückkehr hin.
Das Gericht befand, dass die Zwangsrückkehr nach Japan ein begründeter Grund für die Minderjährigen wäre, einer unerträglichen Situation ausgesetzt zu werden.
Insbesondere betonten die Richter, dass die Mädchen Japan als einen fremden Ort wahrnahmen, was eine Phase ihres Lebens kennzeichnete, die von Momenten des Unbehagens geprägt war. Diese Bewertung führte zur Berücksichtigung des Kindeswohls im Einklang mit den Grundsätzen der Haager Konvention von 1980.
Das Gericht berief sich auf die Haager Konvention, die besagt, dass die Rückkehr des Kindes verweigert werden kann, wenn ein begründeter Grund für die Aussetzung gegenüber physischen oder psychischen Gefahren besteht oder wenn die Situation unerträglich ist. Die italienische Rechtsprechung, einschließlich der des Verfassungsgerichtshofs, hat stets die Bedeutung des Schutzes der emotionalen Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen hervorgehoben und Interventionen vermieden, die seine psychische Stabilität beeinträchtigen könnten.
Das Urteil Nr. 32411/2019 des Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Fortschritt beim Schutz der Rechte von Minderjährigen dar, die in Situationen internationaler Kindesentführung verwickelt sind. Es unterstreicht die Bedeutung der Berücksichtigung nicht nur des rechtlichen Aspekts der Entführung, sondern auch der psychologischen und relationalen Auswirkungen, die eine Zwangsrückkehr in eine fremde Umgebung mit sich bringen könnte. Entscheidungen über Sorgerecht und Rückführung müssen stets das Kindeswohl berücksichtigen und ein Gleichgewicht zwischen den Rechten der Eltern und dem Wohl der Kinder gewährleisten.