Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs, Nr. 38126 vom 18. September 2023, bietet wichtige Denkanstöße zu den Straftaten der Verletzung von Familienunterstützungspflichten und den damit verbundenen Gründen für die Nichtbestrafung. Insbesondere konzentriert sich die Entscheidung auf die Frage der Nichterfüllung einer gerichtlichen Anordnung bezüglich der Obsorge für Minderjährige, ein Thema von großer Bedeutung im Familienrecht.
Im vorliegenden Fall wurde die Angeklagte A.A. wegen Umgehung einer Anordnung des Gerichts von Turin verurteilt, die die Besuchsmodalitäten der minderjährigen Tochter regelte. Insbesondere bestätigte das Berufungsgericht die Verurteilung wegen der Straftat gemäß Art. 388 Abs. 2 des Strafgesetzbuches und der Straftat gemäß Art. 574-bis des Strafgesetzbuches im Hinblick auf Verhaltensweisen, die die Ausübung der elterlichen Verantwortung durch den Vater verhindert hatten.
Im vorliegenden Fall fehlt die typische Verhaltensweise der Straftat, nämlich die Verbringung oder das "Zurückhalten" des Minderjährigen im Ausland.
Das Gericht bekräftigte, dass die Straftat gemäß Art. 388 Abs. 2 des Strafgesetzbuches an dem Ort vollendet ist, an dem die Anordnungen des Richters zu erfüllen sind. Daher stellt die bloße Nichteinhaltung einer Anordnung nicht automatisch die Straftat dar, da der Nachweis betrügerischer oder simulierter Verhaltensweisen erforderlich ist. Dieser Grundsatz ist von grundlegender Bedeutung, um sicherzustellen, dass nicht jede Nichterfüllung bestraft wird, sondern nur diejenigen, die durch böswilliges Verhalten gekennzeichnet sind.
Das Urteil Nr. 38126/2023 stellt eine wichtige Bestätigung der Grundsätze zum Schutz der elterlichen Verantwortung und der Notwendigkeit konkreter Beweise für die Konstituierung von Straftaten im Zusammenhang mit der Obsorge dar. Das Gericht schloss de facto die Verurteilung der Angeklagten aus und hob hervor, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten nicht mit betrügerischem Verhalten gleichgesetzt werden können. Dieser Ansatz unterstreicht die Bedeutung der Berücksichtigung des Kontexts und der tatsächlichen Möglichkeiten der beteiligten Parteien, um eine gerechte und ausgewogene Justiz im sensiblen Bereich des Familienrechts zu gewährleisten.