Das Urteil Nr. 37090 von 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs, Sektion I Strafrecht, bietet wichtige Denkanstöße zur Bewährung im sozialen Dienst und zur Bewertung von Alternativen zur Haft. In diesem Artikel analysieren wir die wichtigsten Aspekte der Entscheidung und heben die Kriterien hervor, die das Gericht zur Ablehnung der Berufung von A.A. herangezogen hat, der wegen betrügerischen Bankrotts verurteilt wurde.
Das Überwachungsgericht Palermo hatte den Antrag von A.A. auf Bewährung im sozialen Dienst für unzulässig erklärt und ihn stattdessen zur Halbgefangenschaft zugelassen. Die Verteidigung bestritt diese Entscheidung und argumentierte, dass die Ergebnisse der UEPE (Europäische Agentur für Grundrechte) einen Prozess der sozialen Wiedereingliederung des Verurteilten belegten, der seit sechs Jahren in einem Familienunternehmen tätig war und sich für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Verfügung gestellt hatte.
Die Bewertung des Antrags auf Bewährung kann nicht von dem Verhalten des Verurteilten nach der Tat und seinem aktuellen Verhalten absehen.
Das Gericht erinnerte an den Grundsatz, dass die Bewährung im sozialen Dienst gemäß Artikel 47 des Strafvollzugsgesetzes eine Alternative zur Haft darstellt, die auf die Resozialisierung des Straftäters und die Verhinderung von Rückfällen abzielt. Die gefestigte Rechtsprechung besagt, dass für die Gewährung dieser Maßnahme nicht ausreicht, eine vollständige kritische Überprüfung des vergangenen Verhaltens nachzuweisen, sondern eine sorgfältige Bewertung des Verhaltens nach der Verurteilung erforderlich ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 37090 von 2024 hervorhebt, dass bei der Bewertung der Bewährung nicht nur die Art der Straftat, sondern auch das Verhalten des Verurteilten nach der Verurteilung berücksichtigt werden muss. Das Gericht hat die Vorschriften mit Strenge angewendet und die grundlegende Rolle der schrittweisen Vorgehensweise bei alternativen Maßnahmen unterstrichen, um eine wirksame und kontrollierte soziale Wiedereingliederung zu gewährleisten. Dieser Ansatz stellt nicht nur einen Schutz für die Gesellschaft dar, sondern auch eine Gelegenheit für den Verurteilten, sich zu resozialisieren und wieder in den sozialen Kontext integriert zu werden.