Das Urteil Nr. 20270 von 2022 stellt eine wichtige Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten im Baubereich dar, insbesondere im Hinblick auf Erdbebengebiete. Diese Entscheidung klärt die Unterscheidung zwischen zwei Ordnungswidrigkeitstatbeständen, die im Gesetzesdekret vom 6. Juni 2001, Nr. 380, vorgesehen sind, nämlich der unterlassenen schriftlichen Vorabinformation und der Durchführung von Arbeiten ohne Genehmigung. Durch eine eingehende Analyse hat der Gerichtshof hervorgehoben, wie die beiden Verstöße autonom und an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden sind.
Der Kern des Urteils liegt in der Unterscheidung zwischen den Ordnungswidrigkeiten gemäß den Artikeln 93 und 94 des Gesetzesdekrets Nr. 380/2001. Einerseits sieht Art. 93 die Verpflichtung zur schriftlichen Vorabinformation für die Ausführung von Bauarbeiten in einem Erdbebengebiet vor; andererseits legt Art. 94 die Verpflichtung fest, eine Genehmigung einzuholen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.
Ordnungswidrigkeiten der unterlassenen schriftlichen Vorabinformation über die Ausführung von Bauarbeiten in einem Erdbebengebiet und der Durchführung der Arbeiten in diesem Gebiet ohne Genehmigung - Autonomie der Tatbestände - Bestehen - Voraussetzungen - Unterschiede. Die Ordnungswidrigkeiten der unterlassenen schriftlichen Vorabinformation über die Ausführung von Bauarbeiten in einem Erdbebengebiet und der Durchführung der Arbeiten in diesem Gebiet ohne die vorgeschriebene Genehmigung, die jeweils in den Artikeln 93 und 94 des Gesetzesdekrets vom 6. Juni 2001, Nr. 380, vorgesehen sind, sind voneinander getrennt und an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden, wobei Artikel 94-bis des genannten Gesetzesdekrets vorsieht, dass die Verpflichtung zur Vorabinformation nur bei "nicht wesentlichen Änderungen" entfällt und dass die Verpflichtung, auf die Erteilung der Genehmigung zu warten, bevor mit den Arbeiten begonnen wird, stattdessen im umfassenderen Bereich von "geringfügigen" oder "nicht relevanten" Eingriffen entfällt.
Der Gerichtshof hat betont, dass die Verpflichtung zur Vorabinformation bei nicht wesentlichen Änderungen nicht gilt, während die Verpflichtung zur Einholung einer Genehmigung für geringfügige oder nicht relevante Eingriffe entfallen kann. Dies bedeutet, dass nicht alle Verstöße zwangsläufig eine Sanktion nach sich ziehen, sondern die Bewertung der Relevanz des Bauvorhabens von grundlegender Bedeutung ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtsprechung bereits ähnliche Fälle behandelt hat und das vorliegende Urteil in eine Reihe von strengen Auslegungen der Bauvorschriften einzuordnen ist.
Das Urteil Nr. 20270 von 2022 stellt ein grundlegendes Element für das Verständnis des Sanktionssystems im Baubereich in Erdbebengebieten dar. Die Autonomie der Ordnungswidrigkeitstatbestände und die Unterscheidung zwischen den Voraussetzungen jedes Verstoßes bieten einen klareren Rechtsrahmen für die Akteure des Sektors und die Rechtsexperten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jeder, der Bauarbeiten in diesen Gebieten durchführt, sich dieser Verpflichtungen und der möglichen Sanktionen bewusst ist, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die strukturelle Sicherheit der Gebäude zu gewährleisten.