Das Urteil Nr. 30805 vom 15. Januar 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Bereich der Übersetzung von Prozessakten dar, insbesondere in Bezug auf ausländische Angeklagte. Das Gericht unter dem Vorsitz von G. A. und mit A. A. M. als Berichterstatter befasste sich mit entscheidenden Fragen bezüglich der Rechte von nicht-italienischsprachigen Angeklagten und legte präzise Grenzen für die Verpflichtung zur Übersetzung der vom Gericht selbst erlassenen Urteile fest.
Das Thema der Übersetzung von Akten wird durch Art. 143 der Strafprozessordnung geregelt, der festlegt, dass die zuständige Behörde verpflichtet ist, die Akten zu übersetzen, um das Recht auf Verteidigung der Angeklagten zu gewährleisten. Insbesondere legt Absatz 2 des Artikels fest, dass diese Verpflichtung auch für Urteile des Obersten Kassationsgerichtshofs gilt, jedoch nur unter bestimmten Umständen.
Ausländischer Angeklagter - Verpflichtung zur Übersetzung von Urteilen - Urteile des Kassationsgerichtshofs - Anwendbarkeit - Grenzen - Sachverhalt. Im Bereich der Übersetzung von Akten findet die Bestimmung des Art. 143 Abs. 2 StPO, die angibt, für welche Fälle die Verpflichtung zur Übersetzung durch die zuständige Behörde besteht, im Hinblick auf die gegen einen ausländischen Angeklagten ergangenen Urteile des Kassationsgerichtshofs nur dann Anwendung, wenn diese das Verfahren nicht abschließen und die genannte Eigenschaft des genannten Angeklagten, mit der die Notwendigkeit des Verständnisses der Anklage und der Ausübung des Rechts auf Verteidigung verbunden ist, nicht aufheben. (Sachverhalt bezüglich eines Urteils der teilweisen Aufhebung mit Zurückverweisung, in dem das Gericht präzisierte, dass die Verpflichtung zur Übersetzung dem Tatsachengericht und nicht dem Revisionsgericht obliegt).
Das Gericht hat klargestellt, dass die Verpflichtung zur Übersetzung von Urteilen nur dann gilt, wenn das Urteil das Verfahren nicht abschließt. Das bedeutet, dass im Falle von Urteilen, die Entscheidungen in der Sache teilweise aufheben und den Fall zurückverweisen, das Tatsachengericht für die Übersetzung verantwortlich ist, nicht das Revisionsgericht. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung, um sicherzustellen, dass der ausländische Angeklagte die gegen ihn erhobenen Anklagen verstehen und sich angemessen verteidigen kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 30805 von 2024 eine wichtige Auslegung des Rechts auf Übersetzung für ausländische Angeklagte bietet. Es unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung und legt klar die Grenzen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Übersetzung von Prozessakten fest. Diese rechtliche Klarstellung schützt nicht nur die Rechte der Angeklagten, sondern stärkt auch den Grundsatz der Fairness im Strafverfahren.