Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Kommentar zu Urteil Nr. 20633 von 2024: angemessene Entschädigung und unangemessene Dauer des Verfahrens. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 20633 vom 24. Juli 2024: Angemessene Entschädigung und unangemessene Verfahrensdauer

Das Urteil Nr. 20633 vom 24. Juli 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt beim Schutz der Bürgerrechte im Hinblick auf die Dauer von Gerichtsverfahren dar. Diese Anordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs befasste sich mit einem Fall der angemessenen Entschädigung für die unangemessene Dauer eines Verfahrens, einem Thema von entscheidender Bedeutung im italienischen und europäischen Rechtsrahmen. Das Gericht hat entschieden, dass im Falle einer teilweisen Stattgabe des Entschädigungsantrags der Antragsteller wählen muss, ob er den Beschluss über die Festsetzung der Entschädigung zustellt oder dagegen Einspruch erhebt, um die Anerkennung der nicht stattgegebenen Antragsbestandteile zu erwirken.

Der Kontext des Urteils

Die zentrale Frage des Urteils betrifft das Recht auf angemessene Entschädigung gemäß Gesetz Nr. 89 von 2001, auch bekannt als Legge Pinto. Dieses Gesetz ermöglicht es Bürgern, eine Entschädigung zu beantragen, wenn ein Verfahren unangemessen lange dauert. Das Urteil stellt jedoch klar, dass der Antragsteller, wenn der festgesetzte Betrag niedriger ist als der beantragte, vor einer Weggabelung steht. Er muss entscheiden, ob er den vorgeschlagenen Betrag annimmt, mit dem Risiko, dass die nicht stattgegebenen Antragsbestandteile als abgewiesen gelten, oder ob er Einspruch erhebt und damit die Möglichkeit offen hält, das nicht anerkannte zu beanspruchen.

Die Auswirkungen der Entscheidung

Die Leitsatzformulierung des Urteils lautet:

Antrag auf angemessene Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer - Teilweise Stattgabe - Folgen. Im Bereich der angemessenen Entschädigung, wenn der Beschluss über die Festsetzung der Entschädigung für unangemessene Verfahrensdauer mit einem geringeren Betrag als dem beantragten ergeht, steht der Antragsteller vor der Wahl zwischen der Zustellung dieses Beschlusses, was die Zustimmung zur teilweisen Abweisung des Antrags bedeutet, und dem Einspruch gemäß Art. 5-ter L. Nr. 89 von 2001, um die Anerkennung der nicht stattgegebenen Antragsbestandteile zu erwirken, ohne jedoch in diesem Fall die Zustellung des Antrags und des Beschlusses vorzunehmen – was den Einspruch unzulässig machen würde – und stattdessen die Einspruchsschrift innerhalb der Frist gemäß Art. 5-ter Abs. 1 des genannten Gesetzes einzureichen.
  • Der Antragsteller kann wählen, den Beschluss zuzustellen und damit die teilweise Entschädigung anzunehmen.
  • Oder er kann sich entscheiden, Einspruch einzulegen, um die Anerkennung der nicht stattgegebenen Bestandteile zu erwirken, wobei er spezifische Verfahren befolgen muss.
  • Die Entscheidung, Einspruch einzulegen, erfordert Sorgfalt, da die Zustellung des Antrags den Einspruch unzulässig machen würde.

Dieses Urteil ist von grundlegender Bedeutung, da es die Verfahren und die Wahlmöglichkeiten für Personen klärt, die sich in einer Situation der teilweisen Stattgabe ihres Antrags auf angemessene Entschädigung befinden. Es bietet den Bürgern einen klaren Rahmen, wie sie vorgehen sollen und welche Risiken mit jeder Option verbunden sind.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass uns das Urteil Nr. 20633 von 2024 eine wichtige Reflexion über den Schutz der Bürgerrechte im Bereich der Justiz bietet. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Verwaltung von Anträgen auf angemessene Entschädigung und von Gerichtsverfahren, damit die Rechte derer, die Verzögerungen in der Justiz erfahren, stets geachtet werden. Diese Anordnung klärt nicht nur die Verantwortlichkeiten und Möglichkeiten für die Antragsteller, sondern hebt auch die Bedeutung eines Justizsystems hervor, das die Grundrechte im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention achtet.

Anwaltskanzlei Bianucci