Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Unterlassung der Tabelle der verbotenen Spiele: Kommentar zu Urteil Nr. 23947 von 2023. | Anwaltskanzlei Bianucci

Unterlassung der Auslage der Tabelle der verbotenen Spiele: Kommentar zum Urteil Nr. 23947 von 2023

Das jüngste Urteil Nr. 23947 vom 21. März 2023 hat im Bereich der öffentlichen Sicherheit und der Regulierung von öffentlichen Einrichtungen erhebliches Interesse geweckt. Insbesondere hat sich das Gericht mit der Frage der unterlassenen Auslage der Tabelle der verbotenen Spiele befasst, einem entscheidenden Aspekt für gewerbliche Tätigkeiten, die Spiele und Wetten anbieten. Die Entscheidung des Gerichts von Palermo hat die Verantwortlichkeiten der Betreiber und die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen beleuchtet und Anregungen für alle Akteure des Sektors geliefert.

Der regulatorische Kontext

Das betreffende Urteil stützt sich auf Bestimmungen des Testo Unico delle Leggi di Pubblica Sicurezza (T.U.L.P.S.), insbesondere auf die Artikel 17, 110 und 221. Diese Artikel regeln die Auslage der Tabelle der verbotenen Spiele und die rechtlichen Folgen bei Nichteinhaltung. Insbesondere verlangt Artikel 110, Absatz 1 des königlichen Dekrets vom 18. Juni 1931, Nr. 773, dass die Betreiber von Lokalen, in denen Glücksspiele stattfinden, die Tabelle mit den verbotenen Spielen sichtbar auslegen, während Artikel 195 die Modalitäten der Beglaubigung derselben festlegt.

Auslage der Tabelle der verbotenen Spiele – Unterlassung – Straftat gemäß Art. 17 in Verbindung mit Art. 110, Absatz 1, T.U.L.P.S. – Vorliegen – Auslage ohne die in Art. 195 der Ausführungsbestimmungen vorgeschriebenen Modalitäten – Sanktion gemäß Art. 221, Absatz 2, T.U.L.P.S. – Vorliegen. Die unterlassene Auslage der vom Polizeipräsidenten vorgeschriebenen Tabelle mit der Angabe der verbotenen Spiele gemäß Art. 110, Absatz 1, königliches Dekret vom 18. Juni 1931, Nr. 773, wird von Art. 17 des genannten königlichen Dekrets bestraft, während die Sanktion gemäß dem nachfolgenden Art. 221, Absatz 2, des genannten königlichen Dekrets im Falle der ordnungsgemäß angebrachten, aber nicht sichtbar ausgelegten oder gemäß Art. 195 der entsprechenden Ausführungsbestimmungen nicht ordnungsgemäß beglaubigten Tabelle zur Anwendung kommt.

Die Auswirkungen des Urteils

Die Entscheidung des Gerichts von Palermo unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Vorschriften bezüglich der Auslage der Tabelle der verbotenen Spiele. Das Gericht hat festgestellt, dass die Unterlassung dieser Auslage eine Straftat darstellt, mit entsprechenden Sanktionen. Insbesondere, wenn die Tabelle nicht sichtbar angebracht oder nicht ordnungsgemäß beglaubigt ist, kann der Betreiber mit strengen Sanktionen gemäß Artikel 221, Absatz 2 des T.U.L.P.S. belegt werden.

  • Verantwortung der Betreiber: Jeder Betreiber muss die ordnungsgemäße Auslage der Tabelle gewährleisten.
  • Anwendbare Sanktionen: Bei Nichteinhaltung können straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden.
  • Kontrollen durch die Behörden: Es ist unerlässlich, dass die zuständigen Behörden regelmäßige Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 23947 von 2023 eine wichtige Mahnung für alle Betreiber darstellt und die Notwendigkeit unterstreicht, die Vorschriften für öffentliche Spiele einzuhalten. Die ordnungsgemäße Auslage der Tabelle der verbotenen Spiele ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine grundlegende Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürger und der Legalität von Geschäftsaktivitäten. Die Betreiber müssen diese Verpflichtungen beachten, um rechtliche Konsequenzen und Sanktionen zu vermeiden, die ihre Tätigkeit gefährden könnten.

Anwaltskanzlei Bianucci