Das jüngste Urteil Nr. 48579, das vom Kassationsgerichtshof am 11. Oktober 2023 erlassen wurde, bietet wichtige Klarstellungen zur Anwendung von Ersatzstrafen für kurze Freiheitsstrafen, wie sie durch die Cartabia-Reform vorgesehen sind. Diese Entscheidung fügt sich in einen sich entwickelnden Rechtsrahmen ein, in dem die Übergangsregelung gemäß Artikel 95 des Gesetzesdekrets Nr. 150 von 2022 eine entscheidende Rolle spielt.
Die Cartabia-Reform, die am 30. Dezember 2022 in Kraft trat, hat bedeutende Änderungen am italienischen Strafrechtssystem eingeführt, mit dem Ziel, eine höhere Effizienz zu gewährleisten und die Anwendung alternativer Strafen zu fördern. Insbesondere sah das Gesetzesdekret Nr. 150/2022 die Anwendbarkeit von Ersatzstrafen für kurze Freiheitsstrafen vor, mit dem Ziel, die Überbelegung von Gefängnissen zu reduzieren und Formen der sozialen Wiedereingliederung zu fördern.
Ersatzstrafen für kurze Freiheitsstrafen – Übergangsregelung gemäß Art. 95 Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022 (sog. Cartabia-Reform) – Bei der Kassation anhängige Verfahren – Identifizierung – Bezugnahme auf das Berufungsurteil – Folgen – Zulässigkeit des Antrags beim Vollstreckungsgericht. Für die Anwendbarkeit der Übergangsregelung gemäß Art. 95 Abs. 1 Gesetzesdekret vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, für Ersatzstrafen für kurze Freiheitsstrafen bestimmt die Verkündung des Tenors des Berufungsurteils vor dem 30. Dezember 2022, dem Datum des Inkrafttretens des genannten Gesetzesdekrets, die Anhängigkeit des Verfahrens „vor dem Kassationsgerichtshof“ und ermöglicht es dem Verurteilten somit, nach Rechtskraft des Urteils im Revisionsverfahren den Antrag auf Ersatz der Freiheitsstrafe beim Vollstreckungsgericht gemäß Art. 666 ZPO zu stellen. (Sachverhalt, bei dem das Gericht die Unzulässigkeit der Kassationsbeschwerde gegen das vor dem 30. Dezember 2022 ergangene Urteil für unerheblich hielt, um die Anwendbarkeit der Übergangsregelung auszuschließen).
Der Kassationsgerichtshof hat mit diesem Urteil festgelegt, dass für die Anwendbarkeit der Übergangsregelung entscheidend ist, dass die Verkündung des Tenors des Berufungsurteils vor dem 30. Dezember 2022 erfolgt. Dieser Aspekt bestimmt die Anhängigkeit des Verfahrens vor dem Kassationsgerichtshof und ermöglicht es dem Verurteilten, nach Rechtskraft des Urteils den Antrag auf Ersatz der Freiheitsstrafe beim Vollstreckungsgericht zu stellen.
Ein entscheidender Punkt ist, dass das Gericht die Unzulässigkeit der Kassationsbeschwerde für unerheblich hielt. Das bedeutet, dass der Verurteilte auch dann das Recht hat, die Strafersetzung zu beantragen, wenn eine Beschwerde nicht zugelassen wurde, vorausgesetzt, die anderen Bedingungen sind erfüllt.
Das Urteil Nr. 48579 von 2023 stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer gerechteren und reformorientierten Justiz dar, im Einklang mit den Zielen der Cartabia-Reform. Die Möglichkeit, auf Ersatzstrafen zurückzugreifen, bietet Verurteilten eine Chance zur sozialen Wiedereingliederung, die zur Reduzierung der Rückfallquote beitragen kann. Es ist unerlässlich, dass Juristen und die Verurteilten selbst über diese neuen Möglichkeiten informiert sind, um eine korrekte und gerechte Anwendung des Gesetzes zu gewährleisten.