Das Urteil Nr. 15438 vom 7. Februar 2024, hinterlegt am 15. April 2024, bietet eine wichtige Auslegung zur Rechtswidrigkeit der Strafe im Kontext der fortgesetzten Straftat. Insbesondere hat der Oberste Kassationsgerichtshof klargestellt, dass die vom Richter angegebene Grundstrafe nicht zwingend den gesetzlichen Rahmen einhalten muss, sofern die Endstrafe die allgemeinen Grenzen des italienischen Strafgesetzbuches einhält.
Im vorliegenden Fall legte der Generalstaatsanwalt Berufung gegen eine Entscheidung des GIP des Gerichts Bozen ein und behauptete die Rechtswidrigkeit der für den Raubdelikt verhängten Strafe. Das Gericht hielt diese Berufung für unzulässig und betonte, dass keine Rechtswidrigkeit vorliegt, wenn der Richter, auch wenn er eine Grundstrafe angibt, die höher ist als die gesetzlich vorgesehene, die in den Artikeln 23 ff. des Strafgesetzbuches festgelegten Grenzen nicht überschreitet.
Fehlerhafte Angabe der Grundstrafe – Rechtswidrigkeit der Strafe – Ausschluss – Bedingungen – Angabe – Sachverhalt. Im Hinblick auf die fortgesetzte Straftat liegt keine Rechtswidrigkeit der Strafe vor, wenn der Richter bei deren Festsetzung, auch wenn er eine Grundstrafe angibt, die den gesetzlich vorgesehenen Rahmen überschreitet, die in den Art. 23 ff., 65, 71 ff. und 81 Abs. 3 und 4 StGB festgelegten allgemeinen Grenzen nicht überschreitet, da die endgültige Strafhöhe zu berücksichtigen ist, unabhängig davon, dass die Zwischenschritte, die zu ihrer Festsetzung führen, von rechtswidrigen Berechnungen geprägt sind. (Sachverhalt, in dem das Gericht die Berufung des Generalstaatsanwalts für unzulässig erklärte, der die Rechtswidrigkeit der Strafe beanstandete, da die Grundstrafe für das Raubdelikt, das als das schwerste der verbundenen Delikte galt, auf eine Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr festgesetzt worden war, was gegen die Bestimmung des Art. 628 StGB verstößt).
Dieses Urteil lädt dazu ein, über die Art und Weise der Strafzumessung bei fortgesetzten Straftaten nachzudenken. Es ist für Juristen von grundlegender Bedeutung zu verstehen, dass die Angabe einer Grundstrafe, auch wenn sie fehlerhaft erscheinen mag, nicht automatisch die Rechtswidrigkeit der Endstrafe impliziert. Unter den europäischen und italienischen Rechtsgrundsätzen legt Artikel 81 des Strafgesetzbuches fest, dass die Strafe dem begangenen Verbrechen angemessen sein muss und die Umstände des spezifischen Falls berücksichtigen muss.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 15438 von 2024 eine wichtige Klarstellung für das italienische Strafrecht darstellt. Es legt fest, dass die Beanstandung einer fehlerhaften Angabe der Grundstrafe nicht ausreicht, um die Rechtmäßigkeit der Endstrafe anzufechten, und stärkt somit den Grundsatz, dass die Bewertung sich auf die endgültige Strafhöhe konzentrieren muss. Anwälte und Fachleute müssen diese Aspekte für eine korrekte Verteidigung in Fällen fortgesetzter Straftaten berücksichtigen.