Das Urteil Nr. 14003 vom 28. November 2023 stellt eine wichtige Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) bezüglich der Bewährungshilfe durch den sozialen Dienst dar. Dieses Rechtsinstitut, das in der italienischen Strafvollzugsordnung vorgesehen ist, ermöglicht es Verurteilten, ihre Strafe durch die Durchführung eines Programms zur sozialen Wiedereingliederung anstatt im Gefängnis zu verbüßen. Das Gericht hat klargestellt, dass die Unmöglichkeit, aus Alters- oder Gesundheitsgründen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, kein Hindernis für die Gewährung dieser Maßnahme darstellt, vorausgesetzt, es liegen günstige Elemente für die prognostische Beurteilung vor.
Das Gesetz Nr. 354 vom 26.07.1975, das die Strafvollzugsordnung regelt, legt die Modalitäten des Zugangs und die Bedingungen für die Bewährungshilfe durch den sozialen Dienst fest. Insbesondere hebt Artikel 47 hervor, dass das Urteil über die Gewährung dieser Maßnahme auf einer Gesamtbewertung der Persönlichkeit des Verurteilten und seiner Lebensumstände basieren muss. Das vorliegende Urteil fügt sich in diesen rechtlichen Rahmen ein und befasst sich mit einer relevanten Frage: der Vereinbarkeit von Arbeitsunfähigkeit und Bewährungshilfe.
Bewährungshilfe durch den sozialen Dienst – Unmöglichkeit, aus Alters- oder Gesundheitsgründen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen – Hindernis für die Gewährung der Maßnahme – Ausschluss – Bedingungen. Im Hinblick auf die Bewährungshilfe durch den sozialen Dienst steht die Unmöglichkeit für den Verurteilten, aus Alters- oder Gesundheitsgründen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, der Gewährung der Maßnahme nicht entgegen, wenn andere Elemente vorliegen, die eine günstige prognostische Beurteilung für seine soziale Wiedereingliederung begründen können.
Dieser Leitsatz unterstreicht einen Grundsatz: Das Strafsystem darf nicht starr bestrafend sein, sondern muss Kriterien der Menschlichkeit und Wiedereingliederung entsprechen. Das Gericht erkennt an, dass die Arbeitsunfähigkeit an sich kein Hindernis für die Bewährungshilfe darstellt, und betont die Bedeutung der Berücksichtigung der Gesamtsituation des Verurteilten. Es ist unerlässlich zu prüfen, ob trotz körperlicher oder altersbedingter Einschränkungen positive Elemente wie familiäre Unterstützung, ein soziales Netzwerk oder ein Rehabilitationsweg vorliegen, die eine günstige Prognose für die Wiedereingliederung rechtfertigen können.
Das Urteil Nr. 14003 von 2023 stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer gerechteren und menschenwürdigeren Justiz dar. Die Bewährungshilfe durch den sozialen Dienst erweist sich als ein grundlegendes Instrument zur Förderung der Wiedereingliederung von Verurteilten in die Gesellschaft und bekräftigt, dass die bloße Arbeitsunfähigkeit die Chancen auf Erholung und Erlösung nicht verbauen darf. In einem rechtlichen Kontext, der oft die menschliche Dimension von Verurteilten zu vergessen scheint, bietet diese Entscheidung einen Hoffnungsschimmer und unterstreicht die Bedeutung einer Justiz, die in die Zukunft blickt.