Das jüngste Urteil Nr. 15865 vom 17. Januar 2024, das am 16. April 2024 hinterlegt wurde, hat wichtige Fragen hinsichtlich der Legitimation des Verteidigers zur Anfechtung von Urteilen, die in Abwesenheit des Angeklagten ergangen sind, aufgeworfen. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass die bloße Ernennung eines Vertrauensanwalts, die im Antrag auf Zulassung zur Prozesskostenhilfe enthalten ist, nicht ausreicht, um dem Anwalt die für die Anfechtung erforderliche Legitimation zu verleihen. Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Prinzip der formalen Strenge, das von der italienischen Strafprozessordnung gefordert wird.
Das Gericht unter dem Vorsitz von V. D. erklärte die von A. B., einem abwesenden Angeklagten, eingelegte Berufung für unzulässig. Gemäß Art. 581 Abs. 1-quater der Strafprozessordnung ist für die Anfechtung ein spezifisches Mandat erforderlich. Das Gericht betonte, dass die bloße Ernennung des Verteidigers, auch wenn sie für andere Verfahren gültig ist, nicht die für die Anfechtung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Daher bekräftigte das Urteil die Notwendigkeit eines Ad-hoc-Mandats und hob hervor, dass das Fehlen eines solchen Mandats zur Unzulässigkeit des Schriftsatzes führt.
Urteil in Abwesenheit ergangen – Spezifisches Anfechtungsmandat – Antrag auf Zulassung zur Prozesskostenhilfe mit Ernennung des Vertrauensanwalts – Ausreichend – Ausschluss – Gründe. Im Hinblick auf die Anfechtung eines gegen einen abwesenden Angeklagten ergangenen Urteils ist die im Antrag auf Zulassung zur Prozesskostenhilfe enthaltene Ernennung des Vertrauensanwalts, die gleichzeitig mit der Anfechtung hinterlegt wird, nicht gleichwertig mit dem spezifischen Mandat, das gemäß Art. 581 Abs. 1-quater der Strafprozessordnung unter Androhung der Unzulässigkeit gefordert wird, da die bloße Ernennung dem Verteidiger nicht die Legitimation zur Anfechtung verleiht.
Die Entscheidung des Gerichts hat erhebliche Auswirkungen für Anwälte und Angeklagte. Es ist unerlässlich, dass die Anwälte sich der Notwendigkeit bewusst sind, ein spezifisches Mandat einzuholen, insbesondere in Situationen, in denen der Angeklagte nicht anwesend ist. Dieser Aspekt unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Information und Vorbereitung durch den Verteidiger, der Anfechtungsverfahren sorgfältig handhaben muss. Zu den wichtigsten Konsequenzen gehören:
Das Urteil Nr. 15865 von 2024 stellt eine wichtige Mahnung zur Formalität und Präzision bei Anfechtungsverfahren dar. Es stellt klar, dass die bloße Ernennung eines Verteidigers nicht ausreicht, um die für die Anfechtung eines Urteils erforderliche Legitimation zu gewährleisten, sondern stattdessen ein spezifisches Mandat erfordert. Diese Entscheidung ist von grundlegender Bedeutung für den Schutz der Rechte der Angeklagten und die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung rechtlicher Verfahren. Anwälte müssen daher diesen Details besondere Aufmerksamkeit schenken, damit die Rechte ihrer Mandanten stets angemessen geschützt werden.