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Urteil Nr. 17489 von 2024: Differenziertes Regime und Erwerb von Lebensmitteln im Gefängnis. | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 17489 vom 24. Mai 2024: Differenziertes Regime und Kauf von Lebensmitteln im Gefängnis

Das jüngste Urteil Nr. 17489 vom 29. März 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs liefert bedeutende Einblicke in die Behandlung von Häftlingen, die einem differenzierten Regime unterliegen, insbesondere im Hinblick auf die Genehmigung des Kaufs von Lebensmitteln im Rahmen des "Sopravvitto" (Zusatzversorgung). Diese Entscheidung, die die Entscheidung des Überwachungsgerichts Sassari ohne Zurückverweisung aufhebt, unterstreicht die heikle Wechselwirkung zwischen individuellen Rechten und Sicherheitsbedürfnissen innerhalb von Strafvollzugsanstalten.

Der regulatorische Kontext und die Bedingungen der Rechtmäßigkeit

Das Gesetz vom 26. Juli 1975, Nr. 354, regelt in Artikel 41-bis die Haftbedingungen für als gefährlich eingestufte Personen und legt restriktive Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit fest. In diesem Zusammenhang hat das Gericht bekräftigt, dass die Verweigerung der Strafvollzugsverwaltung, den Kauf von Lebensmitteln wie Mehl und Hefe zu genehmigen, rechtmäßig ist, wenn sie auf objektiven Erfordernissen der Ordnung und Sicherheit beruht. Dieser Ansatz steht im Einklang mit der Notwendigkeit, Risikosituationen innerhalb des Gefängnisses zu verhindern.

Häftlinge, die einem differenzierten Regime gemäß Art. 41-bis der Strafprozessordnung unterliegen – Genehmigung des Kaufs von Lebensmitteln im Rahmen des Sopravvitto – Verweigerung – Rechtmäßigkeit – Bedingungen – Sachverhalt. Im Hinblick auf das differenzierte Regime gemäß Art. 41-bis des Gesetzes vom 26. Juli 1975, Nr. 354, ist die Maßnahme, mit der die Strafvollzugsverwaltung den Kauf und Besitz von Lebensmitteln im Rahmen des Sopravvitto verweigert, rechtmäßig, wenn sie auf objektiven Erfordernissen der inneren Ordnung und Sicherheit beruht, sofern die daraus resultierenden Einschränkungen die Rechte des Häftlings auf Gesundheit und Ernährung nicht beeinträchtigen. (Sachverhalt bezüglich der Verweigerung des Kaufs von Mehl und Hefe im Rahmen des Sopravvitto, erlassen aufgrund ihrer leichten Entflammbarkeit sowie ihrer Unentbehrlichkeit, da der Häftling die von der Verwaltung bereitgestellte Verpflegung nutzen kann, die den ministeriellen Ernährungstabellen entspricht).

Die Auswirkungen auf die Rechte der Häftlinge

Das Urteil betont, dass, obwohl Einschränkungen aus Sicherheitsgründen rechtmäßig sind, diese die Grundrechte der Häftlinge, insbesondere in Bezug auf Gesundheit und Ernährung, nicht beeinträchtigen dürfen. Die Verwaltung muss sicherstellen, dass die bereitgestellte Verpflegung den ministeriellen Ernährungstabellen entspricht, damit die Häftlinge einen angemessenen Gesundheitszustand aufrechterhalten können.

  • Rechtmäßigkeit der Verweigerung des Kaufs von Lebensmitteln aufgrund von Sicherheitserfordernissen.
  • Die Rechte des Häftlings auf Gesundheit und Ernährung müssen geschützt werden.
  • Möglichkeit, die von der Verwaltung bereitgestellte Verpflegung als Alternative zu nutzen.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 17489 von 2024 einen wichtigen Bezugspunkt für die Behandlung von Häftlingen im differenzierten Regime darstellt und die Notwendigkeit unterstreicht, Sicherheitserfordernisse mit den Grundrechten der Häftlinge in Einklang zu bringen. Dieses Gleichgewicht ist für eine Strafjustiz unerlässlich, die die menschliche Würde auch innerhalb von Strafvollzugsanstalten achtet.

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