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Kommentar zur Verordnung Nr. 8916 von 2024: Litispendenz in Kündigungsklagen. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zur Verordnung Nr. 8916/2024: Rechtshängigkeit in Kündigungsverfahren

Die jüngste Verordnung Nr. 8916 vom 4. April 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, hat eine wichtige Klarstellung zur Konfigurierbarkeit der Rechtshängigkeit in Kündigungsverfahren gebracht. In einem sich ständig weiterentwickelnden Rechtsumfeld ist es von grundlegender Bedeutung zu verstehen, wie der Gerichtshof die Gesetzgebung und die Rechtsprechung in Bezug auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber interpretiert.

Der Kontext des Urteils

Die zentrale Frage der Verordnung betrifft die Rechtshängigkeit, d. h. die Situation, in der zwei anhängige Verfahren dieselben Parteien und denselben Streitgegenstand aufweisen. Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Rechtshängigkeit auch dann gegeben ist, wenn die Anträge (petitum) aufgrund der unterschiedlichen Rollen als Kläger und Beklagter, die dieselbe Partei in den beiden Verfahren einnimmt, voneinander abweichen. Dieser Aspekt ist im Arbeitsrecht von besonderer Bedeutung, wo häufig eine Rollenumkehr zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern stattfindet.

Konfigurierbarkeit – Merkmale – Abweichung des Antrags aufgrund der Rolle als Kläger und Beklagter, die dieselbe Partei in den beiden Verfahren einnimmt – Irrelevanz – Sachverhalt bezüglich Kündigungsverfahren. Rechtshängigkeit liegt vor, wenn Identität der Parteien und des Streitgegenstands besteht, ohne dass die Abweichung der Anträge von Bedeutung ist, da diese zwangsläufig entgegengesetzt sind, als notwendige Folge der Rollenumkehr, die von derselben Partei in verschiedenen Verfahren eingenommen wird, in einem als Kläger und im anderen als Beklagter. (In diesem Fall hat der Oberste Kassationsgerichtshof die Rechtshängigkeit zwischen zwei Verfahren bestätigt, die sich beide mit der Rechtmäßigkeit der dem Arbeitnehmer ausgesprochenen Kündigung und der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden befassten, wobei im ersten Verfahren die Arbeitgebergesellschaft die Klägerin war, während im zweiten der gekündigte Arbeitnehmer die Klägerin war).

Auswirkungen des Urteils

Die Auswirkungen dieser Verordnung sind vielfältig. Erstens bietet sie eine klare Anleitung, wie Gerichte mit Fällen von Rechtshängigkeit umgehen sollten, insbesondere im Arbeitskontext. Es ist für Anwälte und Rechtsexperten von entscheidender Bedeutung zu verstehen, dass die Rolle als Kläger oder Beklagter die Konfigurierbarkeit der Rechtshängigkeit nicht beeinflusst, sondern dass sie sich vielmehr auf die Identität des Streitgegenstands konzentrieren müssen.

  • Anerkennung der Rechtshängigkeit auch in Fällen von Rollenumkehr.
  • Klarheit darüber, wie Gerichte mit Zuständigkeitsfragen umgehen müssen.
  • Praktische Auswirkungen für Arbeitnehmer und Unternehmen im Falle von Rechtsstreitigkeiten.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 8916/2024 einen bedeutenden Schritt bei der Definition der prozessualen Dynamiken im Zusammenhang mit Kündigungsverfahren darstellt. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat die Bedeutung hervorgehoben, nicht nur die von den beteiligten Parteien eingenommenen Rollen, sondern auch die Substanz des Falles zu berücksichtigen, ohne sich von der Abweichung der Anträge beeinflussen zu lassen. Dieser Ansatz vereinfacht die Bearbeitung von Arbeitsrechtsstreitigkeiten und bietet eine solide Grundlage für zukünftige Entscheidungen, was zu einer größeren Rechtssicherheit im Arbeitsbereich beiträgt.

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