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Strafrechtliche Verantwortung bei der Abgabe von Betäubungsmitteln: Kommentar zum Urteil des Kassationsgerichts. | Anwaltskanzlei Bianucci

Strafrechtliche Haftung bei der Abgabe von Betäubungsmitteln: Kommentar zum Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs

Das jüngste Urteil Nr. 16930 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione), das am 20. April 2023 erlassen wurde, bietet bedeutende Reflexionspunkte zur strafrechtlichen Haftung im Falle der Abgabe von Betäubungsmitteln und den daraus resultierenden Konsequenzen. Das Gericht hat sich zu einem Fall von Überdosierung geäußert, der zum Tod eines Konsumenten führte, und dabei entscheidende Fragen hinsichtlich des subjektiven Tatbestands und der Schuld des Abgebenden aufgeworfen.

Der konkrete Fall und das angefochtene Urteil

Im vorliegenden Fall wurde A.A. wegen der Abgabe von Heroin an B.B. verurteilt, der an einer Überdosierung starb. Das Berufungsgericht von Ancona bestätigte die Verurteilung mit der Begründung, A.A. habe sich nicht über den Gesundheitszustand des Konsumenten, der sich bereits in Methadonbehandlung befand, informiert. Das Oberste Kassationsgericht hob jedoch das Urteil wegen Motivationsmängeln bezüglich des subjektiven Tatbestands auf und hob die Notwendigkeit hervor, die Kenntnis des Abgebenden über die potenzielle Letalität der abgegebenen Substanz nachzuweisen.

Letztendlich gibt es nach Ansicht des Verfassungsgerichts in unserer Rechtsordnung keinen Raum für eine dritte Form schuldhafter Haftung, die sich von vorsätzlicher oder fahrlässiger Haftung unterscheidet.

Elemente der Haftung und Fahrlässigkeit

Das Urteil bekräftigt, dass der Abgebende nur dann für den Tod des Konsumenten haftbar gemacht werden kann, wenn ein konkreter Kausalzusammenhang zwischen seinem Verhalten und dem tödlichen Ereignis besteht. Das Gericht betonte, dass die Fahrlässigkeit konkret und nicht abstrakt zu bewerten ist, wobei Faktoren wie die folgenden zu berücksichtigen sind:

  • Kenntnis des Gesundheitszustands des Konsumenten.
  • Reinheitsgrad der abgegebenen Substanz.
  • Verhalten eines Musteragenten in derselben Situation.

Im konkreten Fall hob das Gericht das Fehlen von Beweisen hinsichtlich der Kenntnis von A.A. über den Reinheitsgrad des Heroins und die klinische Situation von B.B. hervor, Elemente, die für die Zuweisung der strafrechtlichen Haftung von grundlegender Bedeutung sind.

Schlussfolgerungen und rechtliche Auswirkungen

Dieses Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs beleuchtet die Bedeutung einer sorgfältigen Analyse des Kontexts, in dem die Abgabe von Betäubungsmitteln stattfindet. Die strafrechtliche Haftung kann bei tragischen Ereignissen wie Überdosierungen nicht automatisch angenommen werden, sondern erfordert eine eingehende Bewertung des Verhaltens des Abgebenden und seines geistigen Zustands zum Zeitpunkt der Abgabe. Das Gericht ordnete daher eine Zurückverweisung für eine neue Verhandlung an, damit die Elemente der Fahrlässigkeit und des Vorsatzes des Angeklagten eingehender geprüft werden können. Die Bedeutung dieses Grundsatzes ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Justiz fair und im Einklang mit den Grundsätzen des Strafrechts ausgeübt wird.

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