Die jüngste Verordnung Nr. 9664 vom 10. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet wichtige Denkanstöße zur Abzugsfähigkeit von Kosten im Steuerrecht. Insbesondere klärt sie die Befugnisse der Finanzverwaltung bei der Beurteilung der Angemessenheit der von Steuerpflichtigen erklärten Kosten und Einnahmen. Dieser Artikel zielt darauf ab, die Höhepunkte des Urteils zu analysieren und die praktischen Auswirkungen für Unternehmen und Fachleute hervorzuheben.
Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Finanzverwaltung nicht an die vom Steuerpflichtigen in der Bilanz und in den Steuererklärungen angegebenen Werte gebunden ist. Das bedeutet, dass die Finanzverwaltung auch bei fehlenden Buchhaltungsunregelmäßigkeiten die Befugnis hat, die Abzugsfähigkeit von Kosten anzufechten, die als nicht angemessen oder unverhältnismäßig im Verhältnis zur ausgeübten Tätigkeit erachtet werden. Dieser Grundsatz ist Teil des rechtlichen Rahmens, der durch das DPR 29.09.1973 Nr. 600, insbesondere in den Artikeln 38 und 39, die die Steuerprüfungen regeln, festgelegt ist.
Abzugsfähigkeit von Kosten – Befugnisse der Finanzverwaltung – Angemessenheitsprüfung – Zulässigkeit – Ordnungsmäßigkeit der Buchführung – Irrelevanz. Im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit von Kosten im Rahmen einer Prüfung ist die Finanzverwaltung, da sie nicht an die vom Steuerpflichtigen in der Bilanz und in den Erklärungen angegebenen Werte oder Gegenleistungen gebunden ist, befugt, die Angemessenheit der erfassten Kosten und Einnahmen zu beurteilen und folglich, auch wenn keine Unregelmäßigkeiten bei der Führung der Buchhaltung oder Mängel bei den rechtlichen Handlungen des Unternehmens vorliegen, die Befugnis, die Abzugsfähigkeit eines Kostenpunkts nicht anzuerkennen, der als nicht existent oder unverhältnismäßig im Verhältnis zur ausgeübten oder verbuchten Tätigkeit erachtet wird.
Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen für Unternehmen, da es die Bedeutung der Angemessenheit bei der Dokumentation von Kosten unterstreicht. Es ist für Steuerpflichtige unerlässlich, nicht nur die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, sondern auch die Angemessenheit der angefallenen Kosten nachweisen zu können. In diesem Zusammenhang sollten Unternehmen besondere Aufmerksamkeit schenken:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 9664 von 2024 eine klare Aufforderung zur sorgfältigen Führung der Buchhaltung und der steuerlichen Dokumentation darstellt. Die Finanzverwaltung hat die Befugnis, die Angemessenheit der Kosten zu beurteilen, was bedeutet, dass Unternehmen bereit sein müssen, die Abzugsfähigkeit ihrer Ausgaben mit entsprechenden Nachweisen zu verteidigen. Daher ist es ratsam, strenge Buchhaltungspraktiken anzuwenden und sich mit Steuerexperten zu beraten, um künftige Anfechtungen und Probleme zu vermeiden.