Das Urteil Nr. 9723 vom 10. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Bezugspunkt für das Steuerrecht dar, insbesondere im Hinblick auf den Nachweis objektiv nicht existierender Transaktionen im Bereich der Mehrwertsteuer (MwSt.). In dieser Anordnung hat das Gericht die Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen klar festgelegt und einen regulatorischen Rahmen in einem komplexen Kontext geschaffen.
Die zentrale Frage des Urteils betrifft die Beweislast für die Existenz objektiv nicht existierender Transaktionen. Das Gericht hat bekräftigt, dass diese Beweislast bei der Finanzverwaltung liegt. Diese kann dieser Aufgabe durch einfache Vermutungen nachkommen, wie z. B. dem Fehlen einer angemessenen Organisationsstruktur. Das bedeutet, dass, wenn die Finanzverwaltung die Nichtexistenz der Transaktion nicht nachweisen kann, der Steuerpflichtige die Kosten abziehen und die MwSt. geltend machen können sollte.
Objektiv nicht existierende Transaktionen – Nachweis der Nichtexistenz – Schlussfolgerungsverfahren – Indizien – Ausreichende Beweiskraft – Gegenbeweis des Steuerpflichtigen – Inhalt. Im Bereich der MwSt. liegt die Beweislast für das Vorhandensein objektiv nicht existierender Transaktionen bei der Finanzverwaltung und kann durch einfache Vermutungen, wie das Fehlen einer geeigneten Organisationsstruktur (Räumlichkeiten, Mittel, Personal, Versorgungsleistungen), erbracht werden. Dem Steuerpflichtigen obliegt es hingegen, zum Zwecke des Vorsteuerabzugs und des Kostenabzugs die tatsächliche Existenz der beanstandeten Transaktionen nachzuweisen. Dies kann nicht durch die Vorlage der Rechnung oder aufgrund der formellen Richtigkeit der Buchführung oder der verwendeten Zahlungsmittel als erbracht angesehen werden, da diese in der Regel gerade dazu verwendet werden, eine fiktive Transaktion real erscheinen zu lassen.
Ein entscheidender Aspekt des Urteils betrifft die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, die tatsächliche Existenz der beanstandeten Transaktionen nachzuweisen. Insbesondere reicht es nicht aus, Rechnungen oder eine ordnungsgemäße Buchhaltungsdokumentation vorzulegen, um die Realität der Transaktionen zu belegen. Diese Klarstellung ist für Steuerpflichtige von grundlegender Bedeutung, da sie die Notwendigkeit einer robusteren und detaillierteren Dokumentation hervorhebt.
Das Urteil Nr. 9723 von 2024 bietet eine klare Abgrenzung der Rollen und Verantwortlichkeiten im Kontext objektiv nicht existierender Transaktionen. Es liefert eine wichtige Orientierung sowohl für die Finanzverwaltung als auch für die Steuerpflichtigen und legt einen Grundsatz der Fairness und Klarheit in MwSt.-Angelegenheiten fest. Die Fähigkeit, die Existenz der beanstandeten Transaktionen nachzuweisen, wird somit zu einem Schlüsselelement für die Steuerplanung und das Risikomanagement im Zusammenhang mit Steuerprüfungen.