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Beschluss Nr. 8739 von 2024: Abziehbarkeit der Kosten und Zugehörigkeit zur unternehmerischen Tätigkeit. | Anwaltskanzlei Bianucci

Verordnung Nr. 8739 von 2024: Abzugsfähigkeit von Kosten und Bezug zur unternehmerischen Tätigkeit

Die Verordnung Nr. 8739 vom 3. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet eine wichtige Reflexion über die Abzugsfähigkeit von Kosten im Rahmen der Ermittlung des Unternehmensergebnisses. Das Urteil konzentriert sich auf die Wesentlichkeit von Ausgaben und deren Notwendigkeit, mit der unternehmerischen Tätigkeit verbunden zu sein, um steuerlich abzugsfähig zu sein. Dieses Prinzip ist von grundlegender Bedeutung für alle, die ein Unternehmen führen und ihre steuerliche Situation optimieren möchten.

Das Konzept der Wesentlichkeit bei der Abzugsfähigkeit von Kosten

Das Gericht hat klargestellt, dass die Wesentlichkeit von Ausgaben nicht ausschließlich anhand der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Tätigkeit bewertet werden darf. Tatsächlich reicht es aus, wenn die Ausgaben zumindest potenziell zur Gewinnerzielung bestimmt sind. Dieser flexiblere Ansatz ermöglicht es, auch Kosten als abzugsfähig zu betrachten, die zwar keinen direkten Bezug zur unternehmerischen Tätigkeit haben, aber dennoch für das unternehmerische Projekt als Ganzes nützlich sein können.

Unternehmensergebnis – Abzugsfähige Kosten – Bezug zur unternehmerischen Tätigkeit – Inhalt – Sachverhalt. Im Hinblick auf die Ermittlung des Unternehmensergebnisses ist die Wesentlichkeit der einzelnen Ausgaben und Kosten, die für deren Abzug gemäß Art. 109 des TUIR unerlässlich ist, nicht nur dann gegeben, wenn die ausgeübte Tätigkeit zu den im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Tätigkeiten gehört, was lediglich ein Indiz darstellt, sondern auch dann, wenn sie zumindest potenziell zur Gewinnerzielung bestimmt ist. Kosten, die zwar einen schwachen Zusammenhang zwischen Kosten und unternehmerischer Tätigkeit aufweisen, sich aber konkret als zweckmäßig für das unternehmerische Projekt erweisen, können berücksichtigt werden. (In diesem Fall hat der S.C. das angefochtene Urteil aufgehoben, das die Abzugsfähigkeit von Kosten für Bauarbeiten an einem Gebäude, das als Familienwohnsitz bestimmt war, auf der Grundlage der bloßen Eigentümerschaft des Grundstücks, das auf die Baufirma des Steuerpflichtigen eingetragen war, anerkannt hatte).

Praktische Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Steuerzahler, insbesondere für Unternehmen, die in Sektoren tätig sind, in denen Kosten scheinbar nicht direkt mit der Haupttätigkeit verbunden sind. Nachfolgend einige praktische Überlegungen:

  • Es ist unerlässlich, die angefallenen Ausgaben zu dokumentieren und zu begründen, wobei ihr potenzieller Beitrag zur Gewinnerzielung hervorgehoben werden muss.
  • Unternehmen sollten die Möglichkeit in Betracht ziehen, Kosten abzuziehen, die zwar nicht unbedingt für die Haupttätigkeit erforderlich sind, aber strategisch für den Erfolg des Unternehmens sein können.
  • Das Urteil fordert eine Neubewertung der buchhalterischen und steuerlichen Praktiken, da ein breiteres Verständnis der Wesentlichkeit zu erheblichen Vorteilen in Bezug auf Steuerabzüge führen könnte.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 8739 von 2024 eine wichtige Weiterentwicklung in der Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Ausgaben im Unternehmensergebnis darstellt. Unternehmen müssen darauf achten, wie sie ihre Ausgaben klassifizieren und dokumentieren, da dies ihre steuerliche Situation erheblich beeinflussen könnte. Eine breitere Auslegung der Wesentlichkeit könnte neue Möglichkeiten eröffnen, die Steuerlast zu optimieren und eine effizientere Verwaltung der Unternehmensressourcen zu gewährleisten.

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