Die jüngste Anordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 8942 vom 4. April 2024 liefert wichtige Klarstellungen zum Thema Erbschaftsklage und zu den von den Erben einklagbaren Gütern. Die zentrale Frage betrifft die Unterscheidung zwischen Gütern, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Erbfalls zum Nachlass gehören, und jenen, die bereits aus dem Vermögen des Erblassers ausgeschieden sind.
In diesem Fall bestätigte der Gerichtshof die Entscheidung des Berufungsgerichts von Ancona, das bereits festgelegt hatte, dass nur die Güter eingeklagt werden können, in die der Erbe mortis causa eingetreten ist. Wenn ein Gut also vor Eröffnung des Erbfalls übertragen oder entnommen wurde, gehört es nicht zum Nachlass und kann nicht Gegenstand einer Klage sein.
ERBSCHAFT (BEGRIFF, UNTERSCHEIDUNGEN) - IM ALLGEMEINEN Erbschaftsklage - Einklagbare Güter - Güter, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Erbfalls bereits aus dem Nachlass ausgeschieden sind - Ausschluss - Begründung - Sachverhalt. Mit der Erbschaftsklage können nur die Güter eingeklagt werden, in die der Erbe mortis causa vom Erblasser eingetreten ist, und nicht jene, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Erbfalls bereits aus dem Vermögen des Verstorbenen ausgeschieden sind und somit nicht als Erbschaftsgüter betrachtet werden können. (Im vorliegenden Fall bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil der Vorinstanz, das die auf einem Girokonto befindlichen und nach dem Tod des Erblassers abgehobenen Beträge von jenen auf einem Wertpapierdepotkonto, die vor dem Tod abgehoben wurden, unterschied und die Zulässigkeit der Klage nur im ersten Fall anerkannte).
Dieses Urteil hat verschiedene praktische Auswirkungen für die Erben:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 8942 von 2024 eine klare Anleitung dazu gibt, was durch eine Erbschaftsklage eingeklagt werden kann, und die Bedeutung der Unterscheidung zwischen Erbschaftsgütern und Gütern, die bereits aus dem Vermögen des Erblassers ausgeschieden sind, hervorhebt. Diese Klarheit ist für die Erben von grundlegender Bedeutung, die sich ihrer Rechte und Pflichten im Erbfall bewusst sein müssen.