Die jüngste Verordnung Nr. 11631 vom 30. April 2024 bietet bedeutende Denkanstöße in Bezug auf die elterliche Sorge und den Umgang mit Situationen häuslicher Gewalt. Dieses Urteil, das vom Obersten Kassationsgerichtshof erlassen wurde, befasst sich mit der Frage der Annahme von Maßnahmen gemäß Art. 333 Zivilgesetzbuch in heiklen Kontexten, in denen die Sicherheit von Minderjährigen an erster Stelle steht.
Der Gerichtshof hat sich zu Verfahren bezüglich der elterlichen Verantwortung und der Notwendigkeit geäußert, Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko einer sekundären Viktimisierung vermeiden. Diese Notwendigkeit ist besonders relevant, wenn es um häusliche Gewalt geht, wie in Art. 3 der Istanbul-Konvention definiert, die Italien 2013 ratifiziert hat.
ELTERLICHE SORGE Maßnahmen gemäß Art. 333 Zivilgesetzbuch – Häusliche Gewalt – Inhalt – Bezugnahme auf Art. 3 der Istanbul-Konvention von 2011 – Notwendigkeit – Fakten vor dem Gesetzesdekret Nr. 149 von 2022 – Wahl der Maßnahmen – Risiko der sekundären Viktimisierung – Notwendige Kompatibilitätsprüfung. In Verfahren zur elterlichen Verantwortung, in denen die „geeigneten Maßnahmen“ gemäß Art. 333 Zivilgesetzbuch ergriffen werden, wenn die Begehung häuslicher Gewalt (wie in Art. 3 der Istanbul-Konvention definiert, die Italien mit dem Gesetz Nr. 77 von 2013 ratifiziert hat) behauptet wird, muss der Richter, auch in Bezug auf Fakten vor dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 149 von 2022, wenn er die Existenz dieser Fakten nicht ausschließt und die genannten Maßnahmen ergreifen will, die Kompatibilität der ergriffenen Maßnahmen mit der Notwendigkeit prüfen, im konkreten Fall mögliche Situationen der sekundären Viktimisierung zu vermeiden.
Dieser Leitsatz unterstreicht die Bedeutung der Abwägung zwischen dem Interesse des Minderjährigen und der Notwendigkeit, ein geschütztes Umfeld zu gewährleisten. Der Richter muss daher mit Sorgfalt vorgehen und Maßnahmen vermeiden, die die Verletzlichkeit der beteiligten Personen verschlimmern könnten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 11631 von 2024 einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung in Bezug auf häusliche Gewalt und elterliche Verantwortung darstellt. Sie fordert alle Rechtsakteure auf, ein größeres Bewusstsein für familiäre Dynamiken zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, die Minderjährige schützen und Situationen der sekundären Viktimisierung vermeiden. Die Bewertung der Fakten und der ergriffenen Maßnahmen muss stets mit größter Sorgfalt erfolgen, unter Berücksichtigung der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften.