Das jüngste Urteil Nr. 23273 vom 28. August 2024, erlassen vom Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Klarstellung bezüglich der Erstattung von USt-Guthaben im Falle der tatsächlichen Aufgabe der Tätigkeit. Die zentrale Frage betrifft die Rechtmäßigkeit der vom Insolvenzverwalter eingereichten Steuererklärung und die Auswirkungen auf die Verjährungsfristen des Erstattungsanspruchs.
Gemäß Art. 30 Abs. 2 des d.P.R. Nr. 633 von 1972 entsteht das Recht auf Erstattung der USt-Überschüsse zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufgabe. Im vorliegenden Fall betonte das Gericht, dass die vom Insolvenzverwalter abgegebene Erklärung, die auf Verrechnung oder Abzug abzielt, eine klare Absicht darstellt, das USt-Guthaben zu erhalten und dessen Erstattung zu beantragen.
Erstattung von USt-Guthaben bei tatsächlicher Tätigkeitsaufgabe – Steuererklärung des Insolvenzverwalters zum Zwecke der Verrechnung – Eindeutiger Wille, das Guthaben nicht zu verlieren – Eignung – Zehnjährige Verjährung. Das Recht auf Erstattung der USt-Überschüsse bei Tätigkeitsaufgabe entsteht gemäß Art. 30 Abs. 2 des d.P.R. Nr. 633 von 1972 zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufgabe derselben, weshalb die frühere Angabe in der Erklärung zum Zwecke der Verrechnung oder des Abzugs durch den Insolvenzverwalter den eindeutigen Willen bekundet, die Erstattung des Guthabens zu erwirken, das der ordentlichen zehnjährigen Verjährungsfrist unterliegt.
Der Kassationsgerichtshof hob bei der Prüfung des vorliegenden Falls hervor, dass die vom Insolvenzverwalter eingereichte Erklärung nicht nur geeignet war, den Willen zur Beantragung der Erstattung des Guthabens nachzuweisen, sondern auch wesentlich war, um den Verlust des Rechts selbst zu vermeiden. Dieser Aspekt ist entscheidend, da die geltende Gesetzgebung vorsieht, dass das Recht auf Erstattung einer ordentlichen Verjährungsfrist von zehn Jahren unterliegt, was bedeutet, dass eine korrekte Verwaltung der Steuererklärung unerlässlich ist, um das angesammelte USt-Guthaben nicht zu vereiteln.
Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 23273 von 2024 einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der USt-Erstattung und der Verwaltung von Guthaben während Insolvenzverfahren dar. Es bestätigt klar, dass eine wohlüberlegte und rechtzeitige Erklärung des Insolvenzverwalters das Recht auf Erstattung sichern kann, wodurch die Interessen des Schuldners geschützt und ein ordnungsgemäßer Ablauf der steuerlichen Vorgänge erleichtert wird. Es ist unerlässlich, dass Fachleute aus dem Rechts- und Steuerbereich über diese Hinweise informiert sind, um ihre Mandanten in Situationen von Unternehmenskrise angemessen zu unterstützen.