Einen Verkehrsunfall zu erleiden ist ein traumatisches und komplexes Ereignis, aber wenn er im Ausland passiert, können sich die Schwierigkeiten vervielfachen. Sprachbarrieren, unterschiedliche Vorschriften und die Notwendigkeit, mit ausländischen Versicherungsgesellschaften zu kommunizieren, können die Schadenersatzforderung zu einem Hürdenlauf machen. Zu verstehen, an wen man sich wenden und welche Verfahren man befolgen muss, ist der erste grundlegende Schritt, um die eigenen Rechte zu schützen und eine angemessene Entschädigung für erlittene Schäden zu erhalten. In diesem Zusammenhang wird die Unterstützung eines auf Schadenersatz spezialisierten Anwalts in Mailand, mit fundierten Kenntnissen der internationalen Vorschriften, entscheidend, um den Fall effektiv und gelassen zu bearbeiten.
Die Abwicklung von Verkehrsunfällen, die innerhalb der Europäischen Union und in anderen beitretenden Ländern geschehen sind, wird durch ein System von Konventionen und Richtlinien geregelt, die darauf abzielen, die Verfahren zu vereinfachen. Der Hauptmechanismus ist das sogenannte Grüne-Karte-System, das die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge in den teilnehmenden Ländern gewährleistet. Dank der Vierten Kraftfahrzeug-Richtlinie (2000/26/EG) hat jeder, der in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums einen Unfall erleidet, das Recht, Schadenersatz direkt in Italien zu beantragen, indem er sich an den in unserem Land von der Versicherungsgesellschaft des verantwortlichen Fahrzeugs ernannten Vertreter (oder 'Beauftragten') wendet. Dies ermöglicht es, den gesamten Fall in der eigenen Sprache und nach vertrauteren Verfahren zu bearbeiten, wodurch die Notwendigkeit vermieden wird, rechtliche Schritte in dem Land einzuleiten, in dem der Unfall stattgefunden hat.
Wenn es nicht möglich ist, die ausländische Versicherungsgesellschaft oder ihren Beauftragten in Italien zu identifizieren, kommen spezielle Organisationen ins Spiel. Die UCI (Ufficio Centrale Italiano) fungiert als nationales Versicherungsbüro für Italien im Grünen-Karte-System. In komplexeren Fällen, wie Unfällen, die durch nicht versicherte oder nicht identifizierte Fahrzeuge verursacht wurden, kann man sich an die italienische Entschädigungsstelle wenden, die von der CONSAP verwaltet wird und zum Schutz des Geschädigten eingreift. Die Kenntnis dieser Mechanismen ist unerlässlich, um die Anfrage korrekt zu adressieren und keine wertvolle Zeit zu verlieren.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem Anwalt mit fundierter Erfahrung im Bereich Schadenersatz in Mailand, basiert auf einer sorgfältigen und strategischen Analyse des spezifischen Falles. Der erste Schritt besteht darin, die zuständige Gerichtsbarkeit und das anwendbare Recht korrekt zu identifizieren, Elemente, die den gesamten Entschädigungsprozess bestimmen. Die Kanzlei kümmert sich um die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen, wie das Europäische Unfallprotokoll (blauer Vordruck), die Berichte der beteiligten Behörden und die medizinischen Gutachten. Anschließend wird der Beauftragte der ausländischen Versicherungsgesellschaft in Italien identifiziert oder, falls erforderlich, die Entschädigungsstellen aktiviert. Unsere Unterstützung zielt darauf ab, jede Phase des Prozesses zu verwalten, von der Quantifizierung des Schadens nach den korrekten Parametern bis zur Verhandlung mit der Gegenpartei, um sicherzustellen, dass der Kunde die höchstmögliche Entschädigung für alle erlittenen Schäden erhält, sowohl materielle (Schäden am Fahrzeug, medizinische Kosten) als auch immaterielle (biologischer, moralischer und existenzieller Schaden).
Wenn Sie in Deutschland (oder in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums) einen Unfall erlitten haben, der durch ein dort zugelassenes und versichertes Fahrzeug verursacht wurde, können Sie den Schadenersatzanspruch direkt in Italien geltend machen. Die Anfrage ist an den in Italien von der Versicherungsgesellschaft des verantwortlichen Fahrzeugs benannten Vertreter zu richten. Es ist die Aufgabe Ihres Anwalts, diese Person zu identifizieren und das korrekte Verfahren in Ihrem Namen einzuleiten.
Das für die Schadensberechnung anwendbare Recht ist in der Regel das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat (lex loci damni). Die EG-Verordnung Nr. 864/2007 (bekannt als Rom II) legt jedoch fest, dass, wenn der Geschädigte und der Verantwortliche zum Zeitpunkt des Unfalls ihren gewöhnlichen Aufenthalt im selben Land haben, das Recht dieses Landes gilt. Wenn also ein italienischer Staatsbürger von einem anderen Italiener im Ausland geschädigt wird, wird der Schadenersatz nach den Kriterien des italienischen Rechts berechnet.
Die Verjährungsfristen, d.h. die maximale Zeit, um seinen Anspruch auf Schadenersatz geltend zu machen, variieren je nach dem Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. In einigen Ländern kann die Frist kürzer sein als in Italien. Es ist daher unerlässlich, schnell zu handeln und einen Anwalt zu konsultieren, um den Anspruch auf Entschädigung nicht zu verlieren. Nicht abzuwarten ist die wichtigste Regel.
Die Abwicklung eines internationalen Verkehrsunfalls erfordert spezifische Kenntnisse und eine sorgfältige Planung. Alleinige Bearbeitung dieser Verfahren kann zu Fehlern führen, die das Ergebnis der Forderung gefährden. Wenn Sie einen Unfall im Ausland erlitten haben und Unterstützung benötigen, können Ihnen Rechtsanwalt Marco Bianucci und die Anwaltskanzlei Bianucci in Mailand die notwendige Unterstützung bieten. Kontaktieren Sie die Kanzlei für eine detaillierte Bewertung Ihres Falles und um die effektivste Strategie zum Schutz Ihrer Rechte festzulegen.