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Fachanwalt für Familienunternehmen und Unternehmensanteile in Mailand
Avv. Marco Bianucci

Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Scheidung und Verwaltung von Unternehmensvermögen

Eine Scheidung ist ein emotional komplexer Weg, der noch heikler wird, wenn die Zukunft eines Familienunternehmens oder die Teilung von Gesellschaftsanteilen auf dem Spiel steht. Das Ende einer Ehe betrifft in diesen Fällen nicht nur die persönliche Sphäre, sondern ist unweigerlich mit der wirtschaftlichen Stabilität und der operativen Kontinuität eines über Jahre hinweg durch Opfer aufgebauten Betriebs verknüpft. Zu verstehen, wie man sein Unternehmensvermögen schützt, ist der erste Schritt, um die Situation mit Klarheit und Strategie anzugehen. Als Fachanwalt für Scheidungsrecht in Mailand bietet Rechtsanwalt Marco Bianucci eine gezielte Beratung zur Analyse und zum Schutz von Unternehmenswerten im Rahmen einer Trennung oder Scheidung und betreut Mandanten aus dem gesamten Metropolbereich, einschließlich der Gemeinden Rho und Pero.

Die Teilung von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen im italienischen Recht

Das italienische Recht regelt die Teilung von Vermögenswerten zwischen den Ehegatten nach dem gewählten Güterstand: gesetzlicher Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft oder Gütertrennung. Diese Wahl hat tiefgreifende Auswirkungen auf das Schicksal des Familienunternehmens oder der Gesellschaftsbeteiligungen. Im Rahmen des gesetzlichen Güterstands der Errungenschaftsgemeinschaft legt Artikel 177 des Zivilgesetzbuches fest, dass von beiden Ehegatten geführte und nach der Eheschließung gegründete Unternehmen zur Errungenschaftsgemeinschaft gehören. Wenn das Unternehmen vor der Eheschließung im alleinigen Eigentum eines Ehegatten stand, aber von beiden geführt wurde, erstreckt sich die Errungenschaftsgemeinschaft nur auf die Gewinne und Wertsteigerungen. Die Situation wird für Anteile an Kapitalgesellschaften (wie S.r.l. oder S.p.A.) noch komplizierter, da die Rechtsprechung spezifische Kriterien entwickelt hat, um festzustellen, ob und wie die Anteile geteilt werden müssen.

Im Falle der Gütertrennung behält jeder Ehegatte das alleinige Eigentum an seinen Vermögenswerten, einschließlich Unternehmen und Gesellschaftsanteilen. Auch in diesem Güterstand können jedoch Streitigkeiten entstehen, beispielsweise hinsichtlich der Berechnung des Unterhaltsbeitrags, der den während der Ehe geführten Lebensstandard und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten berücksichtigen muss, die sich oft gerade aus den Unternehmenseinkünften ergibt. Daher ist eine präzise und dokumentierte Bewertung des Unternehmenswerts und der daraus resultierenden Einkommensströme unerlässlich, um eine gerechte Lösung zu gewährleisten.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci zum Schutz des Vermögens

Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht in Mailand, basiert auf einer strategischen und personalisierten Analyse des Falls. Die Priorität ist zweifach: die persönlichen Rechte des Mandanten zu schützen und die Kontinuität und den Wert des Unternehmens zu wahren. Der erste Schritt besteht in einer sorgfältigen Due Diligence des Vermögens, die oft mit Hilfe von Gutachtern und Wirtschaftsprüfern durchgeführt wird, um den genauen Wert des Unternehmens, der Anteile und der betrieblichen Vermögenswerte zu ermitteln. Diese Bewertung ist entscheidend für die Formulierung einer soliden Verhandlungsstrategie, die auf eine einvernehmliche Einigung abzielt, um langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Sollte keine Einigung erzielt werden können, bietet die Kanzlei umfassende rechtliche Unterstützung in der Gerichtsphase. Ziel ist es, die tatsächliche Vermögens- und Ertragslage unmissverständlich darzulegen und Lösungen vorzuschlagen, die die Ansprüche des Ehegatten mit der Notwendigkeit in Einklang bringen, die finanzielle Gesundheit des Unternehmens nicht zu gefährden. Die Erfahrung als Fachanwalt für Scheidungsrecht in Fällen mit hoher Vermögenskomplexität ermöglicht es Rechtsanwalt Marco Bianucci, die Dynamiken im Zusammenhang mit der Bewertung von Goodwill, nicht ausgeschütteten Gewinnen und Gesellschafterdarlehen, die oft im Mittelpunkt von Rechtsstreitigkeiten stehen, kompetent zu bewältigen.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird ein Familienunternehmen im Falle einer Scheidung aufgeteilt?

Die Aufteilung eines Familienunternehmens hängt vom Güterstand und davon ab, wer die Tätigkeit ausübte. Bei Errungenschaftsgemeinschaft gehört das Unternehmen bei gemeinsamer Gründung und Führung nach der Eheschließung vollständig zur Errungenschaftsgemeinschaft. Wenn es einem Ehegatten vor der Eheschließung gehörte, aber gemeinsam geführt wurde, werden nur Gewinne und Wertsteigerungen aufgeteilt. Ziel ist es oft, den Anteil des nicht zugewiesenen Ehegatten abzufinden, um die Zerstörung des Betriebs zu vermeiden.

Gehören Anteile einer S.r.l. zur Errungenschaftsgemeinschaft?

Ja, nach herrschender Rechtsprechung fallen Anteile einer S.r.l., die von einem Ehegatten nach der Eheschließung im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft erworben wurden, in die Errungenschaftsgemeinschaft. Das bedeutet, dass der Wert der Beteiligung zur Hälfte geteilt werden muss, auch wenn der andere Ehegatte nicht automatisch den Status eines Gesellschafters erwirbt. Die Teilung erfolgt in der Regel durch die Abfindung von 50 % des Anteilswerts an den nicht-eigentümlichen Ehegatten.

Wie wird der Unterhaltsbeitrag berechnet, wenn einer der Ehegatten Unternehmer ist?

Die Berechnung ist komplex, da das Einkommen eines Unternehmers nicht so leicht zu ermitteln ist wie das eines Angestellten. Es werden Gesellschaftsbilanzen, Cashflows, ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne sowie das gesamte Vermögen analysiert. Oft ist ein technisches Gutachten erforderlich, um die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit festzustellen und einen Unterhaltsbeitrag zu gewährleisten, der dem während der Ehe geführten Lebensstandard angemessen und verhältnismäßig ist.

Ist es möglich, das Unternehmen vor einer möglichen Scheidung zu schützen?

Ja, die Vermögensplanung ist unerlässlich. Die Wahl des Güterstands der Gütertrennung ist das erste und wichtigste Schutzinstrument. Darüber hinaus können rechtliche Instrumente wie Erbverträge oder die Einrichtung eines Vermögensfonds genutzt werden, um bestimmte Unternehmenswerte zu schützen, sie für bestimmte Zwecke zu widmen und sie den Dynamiken einer möglichen ehelichen Teilung zu entziehen.

Fordern Sie eine strategische Beratung in Mailand an

Die Verwaltung einer Scheidung, die ein Familienunternehmen oder Gesellschaftsbeteiligungen betrifft, erfordert rechtliche Kompetenz, strategischen Weitblick und höchste Diskretion. Wenn Sie sich in dieser heiklen Situation befinden und Ihre Rechte verstehen und Ihr Vermögen schützen möchten, können Sie sich an die Anwaltskanzlei Bianucci wenden. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci für eine eingehende Bewertung Ihres Falls und zur Festlegung der effektivsten Strategie zum Schutz Ihrer persönlichen und unternehmerischen Interessen.