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Schutz von Geschäftsanteilen bei Scheidung: Scheidungsanwalt Mailand
Avv. Marco Bianucci

Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Der Familienkonflikt und das Unternehmensvermögen

Die Bewältigung einer Trennung oder Scheidung ist ein emotional komplexer Weg, der noch heikler wird, wenn die Zukunft eines Familienunternehmens auf dem Spiel steht. Die Sorge um die Fortführung des Unternehmens, den Schutz der Geschäftsanteile und die gerechte Verteilung der Gewinne kommen zu den Belastungen der persönlichen Krise hinzu. Das Verständnis, wie das Familienrecht mit dem Gesellschaftsrecht verknüpft ist, ist der erste Schritt zum Schutz des Vermögens, das über Jahre hinweg mit Opfern aufgebaut wurde. Als auf Familienrecht spezialisierter Anwalt in Mailand unterstützt Avv. Marco Bianucci Unternehmer und ihre Ehepartner dabei, diese Komplexitäten mit Klarheit und Strategie zu bewältigen und sicherzustellen, dass die getroffenen Entscheidungen sowohl die persönlichen Interessen als auch die Stabilität des Unternehmens schützen.

Geschäftsanteile im Güterstand der Zugewinngemeinschaft

In Italien ist der gesetzliche Güterstand zwischen Ehegatten die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass, sofern keine abweichende Vereinbarung (Gütertrennung) getroffen wurde, alles, was nach der Eheschließung erworben wird, einschließlich der Gewinne und Wertsteigerungen eines Unternehmens, als gemeinsames Vermögen gilt. Die Verwaltung von Gesellschaftsanteilen hängt in diesem Zusammenhang von der Art des Unternehmens ab. Bei Personengesellschaften (S.n.c., S.a.s.) fallen die während der Ehe erworbenen Anteile sofort in die Zugewinngemeinschaft, die Verwaltung obliegt jedoch beiden Ehegatten gesondert. Bei Kapitalgesellschaften (S.r.l., S.p.A.) ist die Situation komplexer: Anteile, die von einem einzigen Ehegatten erworben wurden, fallen in die sogenannte Endgütergemeinschaft (comunione de residuo). Das bedeutet, dass sie während der Ehe im Eigentum des erwerbenden Ehegatten verbleiben, aber zum Zeitpunkt der Auflösung der Zugewinngemeinschaft (z. B. bei einer Trennung) muss ihr Wert halbiert werden.

Der strategische Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci

Der Schutz eines Familienunternehmens während einer Ehekrise erfordert eine Analyse, die über die bloße Anwendung der Vorschriften hinausgeht. Der Ansatz von Avv. Marco Bianucci, einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt mit langjähriger Erfahrung in Mailand, basiert auf einer vorausschauenden und strategischen Bewertung. Der erste Schritt besteht darin, die Satzung, die Gesellschaftervereinbarungen und den Güterstand der Ehegatten detailliert zu analysieren, um Schwachstellen zu identifizieren. Das Ziel ist zweifach: dem nicht-unternehmerischen Ehegatten die gerechte wirtschaftliche Anerkennung seines Rechts zu gewährleisten und gleichzeitig die Kontinuität und Betriebsfähigkeit des Unternehmens zu wahren, indem Entscheidungstillstände oder der Eintritt unerwünschter Gesellschafter vermieden werden. Es werden maßgeschneiderte Lösungen geprüft, wie z. B. die Abfindung des nicht-gesellschafterischen Ehegatten, der Abschluss von Trennungsvereinbarungen, die den Unternehmenswert berücksichtigen, oder die Neuverhandlung der Eigentümerstrukturen, stets mit größter Sorgfalt, um den Wert des Unternehmens zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Was geschieht mit den Anteilen einer S.r.l. in Zugewinngemeinschaft während einer Scheidung?

Wenn die Anteile einer S.r.l. von einem einzigen Ehegatten während der Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erworben wurden, werden sie nicht automatisch zu Miteigentum. Zum Zeitpunkt der Trennung hat der nicht eingetragene Ehegatte jedoch Anspruch auf 50 % des Wertes der Beteiligung. Das formale Eigentum an der Beteiligung verbleibt beim Gesellschafterehegatten, aber ihr wirtschaftlicher Wert muss gerecht aufgeteilt werden, oft durch eine Geldabfindung, um den Eintritt des nicht-gesellschafterischen Ehegatten in die Gesellschaft zu vermeiden.

Wenn das Unternehmen vor der Ehe gegründet wurde, hat mein Ehepartner Rechte?

Das vor der Ehe gegründete Unternehmen gilt als persönliches Vermögen und fällt nicht unter die Zugewinngemeinschaft. Nicht ausgeschüttete und im Unternehmen reinvestierte Gewinne sowie Wertsteigerungen, die während der Ehe durch den Arbeitsbeitrag beider Ehegatten (auch des Hausfrau-/Hausmann-Beitrags) erzielt wurden, können jedoch zum Zeitpunkt der Auflösung der Zugewinngemeinschaft bewertet und aufgeteilt werden. Die Rechtsprechung tendiert dazu, den Wert dieses indirekten Beitrags anzuerkennen.

Wie werden die Gewinne des Unternehmens bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrags berücksichtigt?

Zur Ermittlung des Unterhaltsbeitrags bewertet das Gericht die Gesamtheit der wirtschaftlichen Ressourcen beider Ehegatten. Dies umfasst nicht nur das Gehalt oder die Vergütung als Geschäftsführer, sondern auch die vom Unternehmen ausgeschütteten Gewinne. In einigen Fällen können auch nicht ausgeschüttete und als Rücklage gebildete Gewinne berücksichtigt werden, wenn nachgewiesen wird, dass diese Entscheidung allein getroffen wurde, um die scheinbare Ertragskraft des unterhaltspflichtigen Ehegatten zu verringern.

Bewerten Sie den Fall mit einem erfahrenen Anwalt in Mailand

Die Verwaltung von Gesellschaftsanteilen im Rahmen einer familiären Krise gehört zu den komplexesten Herausforderungen des Familienrechts. Voreilige oder nicht durch fundierte Rechtskenntnisse gestützte Entscheidungen können die Zukunft Ihres Unternehmens unwiederbringlich gefährden. Für eine klare und strategische Bewertung Ihrer Situation können Sie sich an die Anwaltskanzlei Bianucci wenden. Die Kontaktaufnahme mit Avv. Marco Bianucci, einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt mit Sitz in Mailand, Via Alberto da Giussano 26, ermöglicht es Ihnen, einen gezielten Weg zu definieren, um Ihre Interessen und die Ihres Unternehmens zu schützen.