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Anordnung Nr. 23330 von 2024: Quantifizierung des Verdienstausfallschadens für Selbstständige | Anwaltskanzlei Bianucci

Verordnung Nr. 23330 vom 24. August 2024: Die Quantifizierung des Schadens aus Arbeitsunfähigkeit für Selbstständige

Die jüngste Verordnung Nr. 23330 vom 29. August 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, befasst sich mit einem entscheidenden Thema für Selbstständige: der Quantifizierung des Schadens, der aus dem Verlust oder der Minderung der spezifischen Arbeitsfähigkeit resultiert. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung, insbesondere in einem Kontext, in dem viele Fachleute mit Invaliditätssituationen konfrontiert sind, die ihre berufliche Tätigkeit beeinträchtigen.

Der Grundsatz der Relevanz des deklarierten Einkommens

Der Gerichtshof betont mit dieser Verordnung, dass für die Quantifizierung des Schadens aus der Minderung der spezifischen Arbeitsfähigkeit gemäß Art. 137 des Versicherungsgesetzbuches (c.ass.) die vom Selbstständigen "deklarierten" Einkünfte maßgeblich sind. Mit anderen Worten, es sind die Einkünfte, die sich aus den Steuererklärungen ergeben, und nicht die "tatsächlichen" Einkünfte, die sich aus Anpassungen an Branchenparameter und Studien ergeben könnten, die berücksichtigt werden.

Selbstständiger - Schaden aus Verlust oder Minderung der spezifischen Arbeitsfähigkeit - Quantifizierung gemäß Art. 137 c.ass. (der Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 857 von 1976 aufgehoben hat) - Deklariertes Einkommen - Relevanz - Sachverhalt. Für die Quantifizierung des Schadens aus der Minderung der spezifischen Arbeitsfähigkeit des Selbstständigen ist gemäß Art. 137 c.ass. das "deklarierte" Einkommen maßgeblich. (In Anwendung des Grundsatzes hielt der Oberste Gerichtshof das Urteil für unanfechtbar, das bei der Feststellung der Einkommensminderung das "Bruttoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit" berücksichtigte, das sich aus den vom Geschädigten eingereichten Erklärungen ergab, anstatt, wie vom Geschädigten geltend gemacht, das "tatsächliche Bruttoeinkommen", das sich aus dem Abzug des als Anpassung an "Parameter und Branchenstudien" ausgewiesenen Betrags vom ersteren ergab).

Auswirkungen für Selbstständige

Diese Entscheidung hat wichtige Auswirkungen für Selbstständige, da sie klärt, dass die Schadensbewertung nicht von der vom Arbeitnehmer selbst vorgelegten Steuerdokumentation abweichen kann. Die Folgen dieser Entscheidung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Das deklarierte Einkommen wird zum Bezugspunkt für die Schadensquantifizierung.
  • Anfechtungen bezüglich der Ermittlung des tatsächlichen Bruttoeinkommens können nicht anerkannt werden, wenn sie nicht durch steuerliche Nachweise gestützt werden.
  • Der vom Gerichtshof festgelegte Grundsatz bietet Selbstständigen im Streitfall mehr Rechtssicherheit.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 23330 von 2024 einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte von Selbstständigen darstellt. Sie bekräftigt die Bedeutung des deklarierten Einkommens bei der Bewertung von Schäden aus Arbeitsunfähigkeit und bietet eine klare Orientierung für zukünftige Streitigkeiten. Selbstständige müssen besonders darauf achten, wie sie ihre Einkünfte deklarieren, da dies im Falle von Unfällen oder Invalidität, die ihre berufliche Tätigkeit beeinträchtigen, den Unterschied ausmachen könnte.

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