Die Verordnung Nr. 23018 vom 21. August 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt beim Schutz des Bildes von Minderjährigen dar und legt klar fest, dass die rechtswidrige Verbreitung von Bildern eines Kindes zu Werbezwecken ohne Zustimmung eines Elternteils Anspruch auf Schadensersatz begründet. Dieser Grundsatz beruht auf einer Reihe von rechtlichen Überlegungen, die einer eingehenden Prüfung bedürfen.
Das Urteil fügt sich in einen klar definierten rechtlichen Rahmen ein, in dem die Persönlichkeitsrechte, einschließlich Ehre und Ansehen, durch verschiedene Normen geschützt sind, darunter Artikel 10 des Zivilgesetzbuches und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Insbesondere die rechtswidrige Verbreitung des Bildes eines Minderjährigen, das ein primäres und charakteristisches Gut des Individuums darstellt, kann als Verletzung seiner Privatsphäre angesehen werden.
Im Allgemeinen. Im Hinblick auf den Missbrauch des Bildes von Minderjährigen begründet die rechtswidrige Verbreitung des Porträts eines Kindes zu kommerziellen Werbezwecken, die ohne Zustimmung eines Elternteils erfolgt, einen Anspruch auf Schadensersatz, sofern eine ernsthafte und tatsächliche Verletzung der Privatsphäre des Bildes der Person festgestellt wird, ein primäres Gut, das an sich als charakteristisches Element des Individuums geschützt ist und unabhängig von der Angabe des Namens oder der persönlichen Daten des Minderjährigen beeinträchtigt werden kann. (In diesem Fall hat der Oberste Kassationsgerichtshof das Urteil der Ablehnung des Schadensersatzanspruchs, der vom Elternteil wegen der rechtswidrigen Verbreitung des Bildes seines Sohnes zu Werbezwecken erhoben wurde, aufgehoben, da er der fehlenden Verbreitung der persönlichen Daten des Minderjährigen zusammen mit den Fotos Bedeutung beimaß, anstatt die tatsächliche und ernsthafte Verletzung zu prüfen).
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat, indem er die vorherige Entscheidung des Berufungsgerichts Mailand umstieß, somit festgestellt, dass die Verletzung der Privatsphäre nicht von der Verbreitung der persönlichen Daten des Minderjährigen abhängt, sondern vielmehr von der tatsächlichen Verletzung, die der Minderjährige selbst erlitten hat. Dieser Aspekt ist entscheidend, da der Schutz des Bildes von Minderjährigen unabhängig von der öffentlichen Kenntnis ihres Namens gewährleistet sein muss.
Zusammenfassend unterstreicht die Verordnung Nr. 23018 von 2024 die Bedeutung des Schutzes des Bildes von Minderjährigen im Kontext der kommerziellen Werbung. Eltern haben das Recht, ihre Kinder vor einem unangemessenen Gebrauch ihrer Bilder zu schützen, und das italienische Recht erkennt dieses Recht als grundlegend an. Das Urteil bekräftigt somit nicht nur bestehende Rechtsgrundsätze, sondern wirft auch ein neues Licht darauf, wie diese in der täglichen Praxis angewendet werden müssen, und trägt so zu einem größeren Bewusstsein und Schutz vulnerabler Minderheiten in der modernen Gesellschaft bei.