Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 35385 vom 18. Dezember 2023 befasst sich mit einem Thema von großer Bedeutung im Familienrecht: der Berücksichtigung der Zeit einer eheähnlichen Gemeinschaft vor der Eheschließung bei der Festsetzung des Scheidungsunterhalts. Dieser Aspekt ist entscheidend, um eine gerechte wirtschaftliche Behandlung der Ehegatten zu gewährleisten, insbesondere in Situationen, in denen einer der beiden seine beruflichen Ambitionen zugunsten der Familie geopfert hat.
Der Rechtsstreit entstand aus einem Antrag von A.A. gegen B.B. bezüglich des Scheidungsunterhalts und des Beitrags zum Unterhalt des Kindes. Das Berufungsgericht von Bologna hatte den Betrag des Scheidungsunterhalts zugunsten von A.A. gekürzt, da die Dauer der eheähnlichen Gemeinschaft vor der Eheschließung und ihr Beitrag zum Familienleben nicht angemessen berücksichtigt worden seien. Der Kassationsgerichtshof gab der Beschwerde von A.A. statt und betonte, dass die Zeit der eheähnlichen Gemeinschaft im Rahmen der Entscheidungen und Opfer bewertet werden müsse, die die Ehegatten während ihres gemeinsamen Lebens getroffen hätten.
Die Zeit einer eheähnlichen Gemeinschaft vor der Eheschließung muss, sofern sie von Stabilität und Kontinuität geprägt war, bei der Bewertung des Beitrags zur Haushaltsführung berücksichtigt werden.
Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs klärt nicht nur die Bedeutung der Zeit einer eheähnlichen Gemeinschaft vor der Eheschließung, sondern legt auch einen Rechtsgrundsatz fest. Dieser Grundsatz besagt, dass in Fällen, in denen die Ehe auf eine eheähnliche Gemeinschaft vor der Eheschließung zurückzuführen ist, diese ebenfalls bei der Bemessung des Scheidungsunterhalts zu berücksichtigen ist, insbesondere zur Feststellung des Beitrags des Antragstellers.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des Kassationsgerichtshofs Nr. 35385 von 2023 einen bedeutenden Schritt in Richtung größerer Gerechtigkeit bei Entscheidungen über den Scheidungsunterhalt darstellt. Es erkennt den Wert des während der eheähnlichen Gemeinschaft vor der Eheschließung geleisteten Beitrags an und legt fest, dass die in dieser Phase getroffenen Entscheidungen im Kontext des ehelichen Lebens berücksichtigt werden müssen. Dieser Ansatz zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die geschiedenen Ehegatten eine gerechtere und der Realität ihrer Beziehungen entsprechende Behandlung erfahren können.