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Urteil Nr. 17015 von 2022: Aktive Wiedergutmachung und Steuerstraftaten | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 17015 von 2022: Aktive Reue und Steuerstraftaten

Das Urteil Nr. 17015 vom 21. Dezember 2022, hinterlegt am 21. April 2023, des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich mit einem entscheidenden Thema im Bereich des Steuerstrafrechts. Es klärt die Anwendbarkeit des mildernden Umstands der aktiven Reue, der in Artikel 62 Absatz 1 Nummer 6 des Strafgesetzbuches vorgesehen ist, auf Steuerstraftaten und spezifiziert die Gründe für deren Ausschluss in solchen Fällen.

Die Frage der Aktiven Reue

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass der mildernde Umstand der aktiven Reue nicht auf die im Gesetzesdekret Nr. 74 vom 10. März 2000 vorgesehenen Straftaten angewendet werden kann. Dies liegt daran, dass nach Ansicht der Richter die aktive Reue sich ausschließlich auf Situationen bezieht, in denen Folgen, die nicht in einem wirtschaftlich entschädigungsfähigen Vermögens- oder Nichtvermögensschaden bestehen, beseitigt oder gemildert werden.

Umstand der aktiven Reue gemäß Art. 62 Nr. 6 StGB – Anwendbarkeit auf Steuerstraftaten – Ausschluss – Gründe. Im Hinblick auf Steuerstraftaten ist der mildernde Umstand der aktiven Reue gemäß Art. 62 Absatz 1 Nummer 6, zweiter Teil, StGB, da er sich nur auf die Beseitigung oder Milderung von Folgen bezieht, die nicht in einem wirtschaftlich entschädigungsfähigen Vermögens- oder Nichtvermögensschaden bestehen, nicht auf die in Art. 10 des Gesetzesdekrets vom 10. März 2000, Nr. 74, vorgesehenen Delikte anwendbar, bei denen die dem Fiskus zugefügte "Schadensersatzleistung" eine eigenständige Tatsache darstellt, die ausdrücklich in den Artikeln 13, 13-bis und 14 des genannten Dekrets als Grund für die Nichtbestrafung oder als mildernder Umstand vorgesehen ist, sofern sie auf die in den genannten Bestimmungen angeführte Weise, in den dort genannten Formen und Fristen erfolgt ist.

Die Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien von Straftaten und den entsprechenden Milderungsmaßnahmen. Tatsächlich spielt bei Steuerdelikten die Schadensersatzleistung an den Fiskus eine zentrale Rolle und stellt einen eigenständigen Grund für die Nichtbestrafung oder einen mildernden Umstand dar. Die Bestimmungen der Artikel 13, 13-bis und 14 des Gesetzesdekrets Nr. 74/2000 regeln ausdrücklich die Modalitäten und Fristen für die Schadensersatzleistung und unterscheiden diese Straftaten weiter von den allgemeinen Straftaten, die im Strafgesetzbuch vorgesehen sind.

Schlussbetrachtungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 17015 von 2022 des Obersten Kassationsgerichtshofs einen wichtigen Schritt bei der Definition der Regelung von Steuerdelikten darstellt. Es klärt, dass, obwohl die aktive Reue eine Option zur Milderung der Folgen bestimmter Straftaten darstellen kann, sie im Steuerrecht nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn, es wird das gesetzlich vorgesehene spezifische Regime befolgt. Dies bedeutet für Steuerzahler und Fachleute des Sektors eine größere Aufmerksamkeit für die geltenden Vorschriften und die Modalitäten der Schadensersatzleistung im Falle von Steuerverstößen.

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