Das Urteil Nr. 15261 vom 23. März 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Bereich der Minderjährigenkorruptionsgesetzgebung dar. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass das Verbrechen der Minderjährigenkorruption, das in Artikel 609-quinquies des Strafgesetzbuches vorgesehen ist, auch dann gegeben ist, wenn sexuelle Handlungen aus der Ferne über Videochat in Anwesenheit eines Minderjährigen unter vierzehn Jahren vorgenommen und geteilt werden.
Die Entscheidung des Gerichts basiert auf einer weiten Auslegung des Begriffs "Anwesenheit" in Bezug auf sexuelle Handlungen. Das Urteil stellt klar, dass die Nutzung telematischer Kommunikationsmittel wie Videochats den Täter nicht von der strafrechtlichen Verantwortung befreit, da sie es ermöglicht, die Handlungen als in Anwesenheit des Opfers begangen zu betrachten. Diese Position steht im Einklang mit der wachsenden Aufmerksamkeit der Rechtsprechung für den Schutz von Minderjährigen im Kontext neuer Technologien.
Delikt der Minderjährigenkorruption – Vornahme sexueller Handlungen in Anwesenheit eines Minderjährigen unter vierzehn Jahren, um ihn teilhaben zu lassen – Durchführung mittels Videochat – Strafbarkeit – Gründe. Das Delikt der Minderjährigenkorruption, das durch die Vornahme sexueller Handlungen in Anwesenheit einer Person unter vierzehn Jahren zur Teilnahme begangen wird, gemäß Art. 609-quinquies, Absatz 1, StGB, ist auch dann gegeben, wenn diese Handlungen, obwohl aus der Ferne begangen, während ihrer Begehung mit dem Minderjährigen über Videochat geteilt werden, da das vom Täter bewusst genutzte telematische Kommunikationsmittel es ermöglicht, die Handlungen als in Anwesenheit des Opfers begangen zu betrachten.
Diese Entscheidung hat mehrere praktische Auswirkungen, darunter:
Das Urteil Nr. 15261/2023 markiert einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen Minderjährigenkorruptionsdelikte und unterstreicht, wie moderne Technologien zur Begehung illegaler Handlungen missbraucht werden können. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Gesellschaft und Institutionen synergetisch zusammenarbeiten, um den Schutz von Minderjährigen auch im digitalen Kontext zu gewährleisten, und dass sich die Rechtsprechung weiterentwickelt, um die Herausforderungen dieser neuen Realität zu bewältigen.