Das Urteil Nr. 39560 vom 19. September 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet einen grundlegenden Anstoß zur Reflexion über das heikle Thema der Auslieferung von Personen in Länder, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind. Insbesondere hat der Gerichtshof den Fall einer von der Ukraine beantragten Auslieferung geprüft und Schlussfolgerungen gezogen, die einer sorgfältigen Analyse bedürfen.
Der Gerichtshof hat entschieden, dass das Risiko unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung nicht allein aus der Tatsache abgeleitet werden kann, dass sich das ersuchende Land im Krieg befindet. Das bedeutet, dass die bloße Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt nicht ausreicht, um die Auslieferung zu verweigern, vorausgesetzt, es werden angemessene Garantien für die Sicherheit des Gesuchten geboten. Dieser Aspekt ist von entscheidender Bedeutung, da er in eine breitere Debatte über Menschenrechte und den Schutz von schutzbedürftigen Personen eingebettet ist.
Auslieferung aus einem Land, das in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist - Risiko unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aufgrund des Kriegszustands - Ausschluss - Bedingungen - Sachverhalt. Im Hinblick auf die Auslieferung ins Ausland kann das Risiko der Unterwerfung unter unmenschliche oder erniedrigende Behandlung nicht aus der bloßen Beteiligung des ersuchenden Staates an einem bewaffneten Konflikt abgeleitet werden, vorausgesetzt, es werden geeignete Garantien dafür geboten, dass die Haft nicht in Gebieten stattfindet, die direkt von kriegerischen Handlungen betroffen sind, und dass in jedem Fall angemessene Schutzmaßnahmen für die Unversehrtheit der gesuchten Person im Falle einer Ausweitung des Konflikts angeboten werden. (Sachverhalt bezüglich der von der Ukraine beantragten Auslieferung, bei der der Gerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts mit Zurückverweisung zur Neubewertung der Zusicherungen des ersuchenden Staates und zur Einholung ergänzender Informationen aufgehoben hat).
Aufgrund dieses Urteils ergeben sich einige grundlegende Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Auslieferung in Konfliktsituationen durchzuführen:
Diese Bedingungen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Recht auf Leben und Menschenwürde im Einklang mit den europäischen und internationalen Menschenrechtsvorschriften geachtet wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 39560 von 2024 einen bedeutenden Schritt zum Schutz der individuellen Rechte in Auslieferungssituationen darstellt. Es bekräftigt die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung jedes Falles und der Gewährleistung, dass die Grundrechte stets im Mittelpunkt juristischer Entscheidungen stehen. Der Oberste Kassationsgerichtshof positioniert sich mit dieser Entscheidung als Hüter der Gerechtigkeit und stellt sicher, dass Auslieferungsverfahren nicht nur eine Frage der Legalität, sondern auch der Menschlichkeit sind.