Das "ne bis in idem", ein Grundprinzip des Rechts, das verbietet, wegen derselben Tat zweimal verurteilt zu werden, findet im Bereich der Präventivmaßnahmen eine besondere Anwendung. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit Urteil Nr. 29437 vom 14.07.2025 entscheidende Klarstellungen zur Neubewertung der sozialen Gefährlichkeit gegeben. Diese Entscheidung, die den Fall von M. A. und mit P.M. S. G. betrifft und eine Entscheidung des Berufungsgerichts von Neapel mit Zurückverweisung aufhebt, skizziert ein feines Gleichgewicht zwischen der Stabilität des rechtskräftigen Urteils und dem Schutz der Gemeinschaft.
Verankert in Artikel 649 der italienischen Strafprozessordnung (c.p.p.) und Artikel 4 des Protokolls Nr. 7 der EMRK, schützt das "ne bis in idem" den Einzelnen vor wiederholten Verfahren. Seine Anwendung ist jedoch nicht absolut, insbesondere bei Präventivmaßnahmen, die, obwohl sie keine strafrechtlichen Sanktionen sind, die Freiheit auf der Grundlage einer Prognose zukünftiger Gefährlichkeit einschränken.
Geregelt durch das Gesetzesdekret 159/2011 ("Antimafia-Kodex") sind Präventivmaßnahmen Instrumente zur Bekämpfung der Kriminalität, die die Freiheit oder das Vermögen von Personen einschränken, die als sozial gefährlich gelten. Sie wirken präventiv. Die Schlüsselfrage ist: Kann eine Person, gegen die eine Präventivmaßnahme widerrufen wurde, erneut einer solchen unterliegen, wenn neue Elemente auftauchen?
Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs mit Präsidentin Dr. R. P. und Berichterstatter Dr. C. F. klärt die Anwendbarkeit des "ne bis in idem" im Präventionsbereich, jedoch mit einer grundlegenden Präzisierung.
Im Bereich der Präventivmaßnahmen ist das Prinzip des "ne bis in idem" anwendbar, aber die Präklusion des rechtskräftigen Urteils gilt nur "rebus sic stantibus", so dass, wenn zusätzliche Elemente, die vor oder nach dem rechtskräftigen Urteil liegen, aber nicht bewertet wurden, erworben werden, dies die Neubewertung der Gefährlichkeit zur Anwendung einer zuvor widerrufenen persönlichen oder vermögensrechtlichen Maßnahme nicht verhindert.
Diese Leitsatz ist aufschlussreich: Das rechtskräftige Urteil schließt nur ab, "wenn die Dinge so stehen". Wenn "zusätzliche Elemente" auftauchen, auch solche, die dem rechtskräftigen Urteil vorausgingen, aber nicht bewertet wurden, kann die Situation neu geprüft werden. Dies verhindert, dass eine unvollständige Bewertung notwendige Maßnahmen für die öffentliche Sicherheit behindert, im Einklang mit früheren, übereinstimmenden Entscheidungen (Nr. 47233 von 2016 und Nr. 600 von 2010, vereinigte Senate).
Die Fälle, die eine neue Bewertung zulassen, umfassen:
Das Urteil Nr. 29437 von 2025 bekräftigt, dass der Schutz der Gemeinschaft und die Prävention von Kriminalität nicht durch eine starre Auslegung des "ne bis in idem" behindert werden dürfen, wenn die soziale Gefährlichkeit dynamisch ist. Das Prinzip garantiert die Rechtssicherheit, kann aber neue Umstände nicht ignorieren. Das Verständnis dieser Nuance ist im komplexen Panorama der Präventivmaßnahmen von entscheidender Bedeutung.