Das italienische Strafrecht befasst sich mit der heiklen Frage der vorsorglichen Maßnahmen und der Gefahr der Wiederholung von Straftaten. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 24964 vom 7. Juli 2025 eine grundlegende Auslegung zur Gefahr der Wiederholung bei Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung geliefert und klargestellt, wann dieses Risiko auch für einen bereits vom Dienst suspendierten öffentlichen Bediensteten fortbesteht.
Vorsorgliche persönliche Maßnahmen zielen darauf ab, neue kriminelle Handlungen zu verhindern. Artikel 274 Absatz 1 Buchstabe c) der italienischen Strafprozessordnung (c.p.p.) identifiziert die "Gefahr der Wiederholung von Straftaten" als Schlüsselvoraussetzung. Bei Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung, die oft mit Amtsmissbrauch zusammenhängen, stellt sich die Frage, ob die Suspendierung vom Dienst diese Gefahr automatisch beseitigt. Der Oberste Kassationsgerichtshof gibt auf diese Frage eine Antwort.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 24964 von 2025 (Präsident D. S. P., Berichterstatter T. D.) eine Berufung zurückgewiesen und einen rechtlich bedeutsamen Grundsatz aufgestellt. Die Leitsätze des Urteils klären Folgendes:
Im Bereich der Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung kann die Gefahr der Wiederholung gemäß Art. 274 Abs. 1 lit. c) der Strafprozessordnung auch gegenüber einer Person, die in einem organischen Verhältnis zur Verwaltung steht und vom Dienst suspendiert ist, als bestehend angesehen werden, sofern eine angemessene und logische Begründung hinsichtlich der fehlenden Relevanz der eingetretenen Suspendierung vorgelegt wird, und zwar unter Bezugnahme auf die tatsächlichen Umstände, die die wahrscheinliche Erneuerung analoger krimineller Handlungen durch die vorgenannte Person in der veränderten Rolle als nunmehr Außenstehender und somit als Mittäter einer eigenen Straftat, die von anderen Personen mit der erforderlichen Qualifikation begangen wurde, hervorheben.
Diese Entscheidung ist von entscheidender Bedeutung: Die Suspendierung hebt die Gefahr der Wiederholung nicht automatisch auf. Das Gericht muss eine "angemessene und logische Begründung" auf der Grundlage von "tatsächlichen Umständen" liefern, die eine "wahrscheinliche Erneuerung" krimineller Handlungen anzeigen. Der Gerichtshof führt das Konzept der "veränderten Rolle" ein: Der ehemalige Bedienstete kann, obwohl er keine eigene Straftat direkt begehen kann, als "Mittäter" für andere qualifizierte Personen agieren. Die Erfahrung und das Vorwissen können somit für illegale Zwecke eingesetzt werden.
Die Bedingungen für das Fortbestehen der Gefahr umfassen:
Das Urteil Nr. 24964 von 2025 ist eine wichtige Festigung im Kampf gegen Korruption und Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung. Es unterstreicht, dass die Gefahr der Wiederholung ein dynamisches Konzept ist, das sorgfältig auf der Grundlage der tatsächlichen Fähigkeit der Person, rechtswidrige Handlungen zu wiederholen, auch in anderen Rollen oder durch Zusammenarbeit mit anderen, zu bewerten ist. Diese Entscheidung verpflichtet die Rechtsakteure zu einer eingehenden Analyse und einer rigorosen Begründung und bekräftigt das Engagement des Justizsystems, Kriminalität zu verhindern und die Integrität des öffentlichen Gutes zu schützen, wobei das Gleichgewicht zwischen Prävention und individuellen Garantien gewahrt bleibt.