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Urteil Nr. 2425 von 2024: Die Behebbarkeit des Wettbewerbs im Delikt der Wucher. | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 2425 von 2024: Die Konfigurierbarkeit der Beteiligung am Verbrechen des Wuchers

Das Urteil Nr. 2425 vom 31. Oktober 2024, hinterlegt am 21. Januar 2025, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich des Wuchers und der Beteiligung an der Straftat dar. Insbesondere betrifft der Fall die Verantwortung einer Person, die, im Bewusstsein der wucherischen Bedingungen, den Wucherer mit dem Wuchernden in Kontakt bringt. Dieser Artikel zielt darauf ab, die wichtigsten Aspekte des Urteils und seine rechtlichen Auswirkungen zu analysieren.

Die Beteiligung am Verbrechen des Wuchers

Der Gerichtshof hat entschieden, dass gemäß Artikel 110 des Strafgesetzbuches derjenige, der im Bewusstsein der Bedingungen, zu denen die Vereinbarung getroffen werden soll, den Wucherer mit dem Wuchernden in Kontakt bringt, als Mittäter des Verbrechens des Wuchers haftet. Dies geschieht auch auf Anfrage des Wuchernden, der seine Notwendigkeit eines Darlehens äußert.

Wucher - Person, die Wucherer und Wuchernden in Kontakt bringt - Beteiligung an der Straftat - Konfigurierbarkeit - Bedingungen. Derjenige, der im Bewusstsein der Bedingungen, zu denen die Vereinbarung getroffen werden soll, den Wucherer mit dem Wuchernden in Kontakt bringt, haftet als Mittäter des Verbrechens des Wuchers, auch auf Anfrage des Letzteren, der ihm seine Notwendigkeit eines Darlehens mitgeteilt hat.

Die notwendigen Bedingungen für die Beteiligung

Das Urteil präzisiert, dass zur Konfigurierbarkeit der Beteiligung an der Wucher-Straftat einige grundlegende Bedingungen erfüllt sein müssen:

  • Bewusstsein der wucherischen Bedingungen: Die Person muss die Modalitäten und Bedingungen des Darlehens kennen.
  • Kontakt zwischen Wucherer und Wucherndem: Es muss eine direkte Vermittlung stattfinden, bei der die Person das Treffen zwischen den beiden Parteien erleichtert.
  • Anfrage des Wuchernden: Der Wuchernde muss seine Notwendigkeit eines Darlehens ausdrücklich geäußert haben, was den Kontakt rechtfertigt.

Diese Bedingungen verdeutlichen, dass eine bloße Kenntnis wucherischer Praktiken nicht ausreicht, sondern eine aktive Vermittlungshandlung erforderlich ist.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 2425 von 2024 einen wichtigen Bezugspunkt für die Rechtsprechung im Bereich des Wuchers darstellt. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat klargestellt, dass die Beteiligung an der Wucher-Straftat nicht ohne Bewusstsein und eine Kontaktaktion zwischen den Parteien konfiguriert werden kann. Dieser Aspekt ist entscheidend, um die Verantwortlichkeiten von Vermittlern zu unterscheiden und eine korrekte Anwendung der Wucher-Gesetzgebung zu gewährleisten. Die Entscheidung bietet somit bedeutende Anregungen für alle Juristen und diejenigen, die mit solchen Situationen konfrontiert sind.

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