Das Urteil Nr. 44734 vom 3. Oktober 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet bedeutende Einblicke in das Thema der ideologischen Falschheit in öffentlichen Urkunden, insbesondere in Bezug auf die Sondervollmacht zum Verkauf. Dieser Fall ist beispielhaft für das Verständnis der rechtlichen Dynamiken, die die Bescheinigungen von Amtsträgern und deren Auswirkungen auf die Gültigkeit notarieller Urkunden betreffen.
In diesem speziellen Fall wurde der Angeklagten, A. L., vorgeworfen, eine gefälschte Vollmacht vorgelegt zu haben, um sich als Sondervollmachtnehmer eines Verkäufers bei einer Immobilientransaktion auszugeben. Das Gericht stellte fest, dass das Verhalten des Täters das Verbrechen der ideologischen Falschheit in öffentlichen Urkunden, die durch Täuschung des Amtsträgers Glauben erwecken, erfüllt. Dies bedeutet, dass der Täter auf der Grundlage einer gefälschten Vollmacht den Notar dazu veranlassen konnte, den Kauf und Verkauf durchzuführen, im Glauben an die Rechtmäßigkeit seiner Vertretung.
Gefälschte Sondervollmacht zum Verkauf - Vorlage bei der notariellen Beurkundung - Verbrechen der ideologischen Falschheit in öffentlichen Urkunden, die durch Täuschung des Amtsträgers Glauben erwecken - Vorliegen - Verbrechen der falschen Bescheinigung oder Erklärung bezüglich Identität oder persönlicher Eigenschaften - Ausschluss - Gründe. Im Bereich der Falschheitsdelikte erfüllt die Handlung des Täters, der sich auf der Grundlage einer gefälschten Vollmacht als Sondervollmachtnehmer des Immobilieneigentümers ausgibt und somit den Notar dazu veranlasst, den entsprechenden Kauf und Verkauf zu beurkunden, indem er die Existenz der Vertretungsmacht vortäuscht, das Verbrechen der ideologischen Falschheit in öffentlichen Urkunden, die durch Täuschung des Amtsträgers Glauben erwecken, und nicht das Verbrechen der falschen Bescheinigung oder Erklärung bezüglich Identität oder persönlicher Eigenschaften. (In der Begründung hob das Gericht hervor, dass die unbestrittene Falschheit der Vollmacht, einer Urkunde mit glaubhaftmachender Wirkung, auf die Bescheinigung des Notars übergeht, der durch die Feststellung der Existenz der Verkaufsvollmacht selbst die Existenz eines nicht der Wahrheit entsprechenden Sachverhalts bescheinigt.)
Dieses Urteil stellt klar, dass im Falle einer gefälschten Vollmacht das Verbrechen als ideologische Falschheit einzustufen ist und das Verbrechen der falschen Bescheinigung oder Erklärung bezüglich Identität oder persönlicher Eigenschaften ausgeschlossen wird. Die Gründe für diese Unterscheidung sind entscheidend für das Verständnis der rechtlichen Verantwortlichkeiten derjenigen, die gefälschte Urkunden verwenden, um unrechtmäßige Vorteile zu erzielen. Wenn ein Amtsträger, wie ein Notar, die Richtigkeit einer Urkunde aufgrund einer gefälschten Vollmacht bescheinigt, begeht er selbst eine ideologische Falschheit, da seine Bescheinigung auf einem Sachverhalt beruht, der nicht der Realität entspricht.
Das Urteil Nr. 44734 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt in der Rechtsprechung zu Falschheitsdelikten dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer strengen Kontrolle der Richtigkeit notarieller Urkunden und der Wirksamkeit von Vollmachten und hebt hervor, dass die Verantwortung nicht nur bei dem Täter liegt, der die Urkunde gefälscht hat, sondern auch bei denen, die als Amtsträger die Richtigkeit solcher Urkunden bescheinigen. Das Bewusstsein für diese Dynamiken ist sowohl für Fachleute als auch für Bürger von grundlegender Bedeutung, um die öffentliche Glaubwürdigkeit und die Korrektheit rechtlicher Transaktionen zu schützen.