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Internationale Kindesentziehung: Kommentar zur Entscheidung des Cass. civ., Sez. I, n. 9638/2015. | Anwaltskanzlei Bianucci

Internationale Kindesentführung: Kommentar zum Urteil Cass. civ., Sez. I, Nr. 9638/2015

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 9638 vom 2015 befasst sich mit einem der heikelsten Themen im Familienrecht: der internationalen Kindesentführung. In diesem Fall musste der Gerichtshof über eine Berufung bezüglich des Antrags auf Rückführung eines Minderjährigen nach Peru entscheiden und hob die Komplexität hervor, die mit familiären Dynamiken verbunden ist, sowie die Bedeutung des Schutzes des Kindeswohls.

Der Kontext des Urteils

Der Fall betraf D.T.E.M., einen Minderjährigen, der in einen Streit zwischen seinen Eltern, C.D.S.R. und D.T.F., verwickelt war. Das Berufungsgericht Triest hatte die Rückführung des Kindes nach Peru verweigert und argumentiert, dass seine Rückkehr physische und psychische Risiken bergen würde. Insbesondere betonte der Richter, dass der Minderjährige nach einer anfänglichen Verlegung nach Italien bedeutende Bindungen und ein soziales Unterstützungsnetz aufgebaut hatte, was für seine psychologische und affektive Entwicklung von grundlegender Bedeutung war.

Der Schutz des Kindeswohls ist bei jeder gerichtlichen Entscheidung, die sein Leben und sein Wohlergehen betrifft, von grundlegender Bedeutung.

Die Begründungen des Obersten Kassationsgerichtshofs

Der Oberste Kassationsgerichtshof gab der Berufung statt und betonte, dass die Bewertung des unteren Richters die in der Haager Konvention von 1980 vorgesehenen Hinderungsgründe nicht berücksichtigt hatte. Insbesondere legt Artikel 13 Buchstabe b) fest, dass die Rückführung verweigert werden kann, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Gefahr für das Kind besteht. Der Gerichtshof bekräftigte daher, dass der Richter nicht nur das aktuelle Wohlergehen des Kindes berücksichtigen muss, sondern auch die Auswirkungen seiner möglichen Rückkehr in das Herkunftsland.

Rechtliche und praktische Auswirkungen

Dieses Urteil wirft mehrere entscheidende Fragen auf:

  • Die Priorität des Kindeswohls: Jede Entscheidung muss unter Berücksichtigung seines psychophysischen Wohlergehens getroffen werden.
  • Die Rolle der Haager Konvention: Sie bietet einen klaren rechtlichen Rahmen für die Bewältigung internationaler Kindesentführungen.
  • Die Notwendigkeit einer globalen Bewertung: Richter müssen alle Aspekte des Lebens des Kindes berücksichtigen, einschließlich affektiver Bindungen und sozialer Unterstützung.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 9638 vom 2015 einen wichtigen Schritt nach vorn beim Schutz der Rechte von Minderjährigen darstellt, die von internationalen Kindesentführungen betroffen sind. Es bekräftigt die zentrale Bedeutung des Kindeswohls im Familienrecht und lenkt die Aufmerksamkeit darauf, wie gerichtliche Entscheidungen immer die tatsächlichen Lebensbedingungen und das Wohlergehen des Kindes berücksichtigen müssen, anstatt sich auf formale Bewertungen zu beschränken.

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