Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 9638 vom 2015 befasst sich mit einem der heikelsten Themen im Familienrecht: der internationalen Kindesentführung. In diesem Fall musste der Gerichtshof über eine Berufung bezüglich des Antrags auf Rückführung eines Minderjährigen nach Peru entscheiden und hob die Komplexität hervor, die mit familiären Dynamiken verbunden ist, sowie die Bedeutung des Schutzes des Kindeswohls.
Der Fall betraf D.T.E.M., einen Minderjährigen, der in einen Streit zwischen seinen Eltern, C.D.S.R. und D.T.F., verwickelt war. Das Berufungsgericht Triest hatte die Rückführung des Kindes nach Peru verweigert und argumentiert, dass seine Rückkehr physische und psychische Risiken bergen würde. Insbesondere betonte der Richter, dass der Minderjährige nach einer anfänglichen Verlegung nach Italien bedeutende Bindungen und ein soziales Unterstützungsnetz aufgebaut hatte, was für seine psychologische und affektive Entwicklung von grundlegender Bedeutung war.
Der Schutz des Kindeswohls ist bei jeder gerichtlichen Entscheidung, die sein Leben und sein Wohlergehen betrifft, von grundlegender Bedeutung.
Der Oberste Kassationsgerichtshof gab der Berufung statt und betonte, dass die Bewertung des unteren Richters die in der Haager Konvention von 1980 vorgesehenen Hinderungsgründe nicht berücksichtigt hatte. Insbesondere legt Artikel 13 Buchstabe b) fest, dass die Rückführung verweigert werden kann, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Gefahr für das Kind besteht. Der Gerichtshof bekräftigte daher, dass der Richter nicht nur das aktuelle Wohlergehen des Kindes berücksichtigen muss, sondern auch die Auswirkungen seiner möglichen Rückkehr in das Herkunftsland.
Dieses Urteil wirft mehrere entscheidende Fragen auf:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 9638 vom 2015 einen wichtigen Schritt nach vorn beim Schutz der Rechte von Minderjährigen darstellt, die von internationalen Kindesentführungen betroffen sind. Es bekräftigt die zentrale Bedeutung des Kindeswohls im Familienrecht und lenkt die Aufmerksamkeit darauf, wie gerichtliche Entscheidungen immer die tatsächlichen Lebensbedingungen und das Wohlergehen des Kindes berücksichtigen müssen, anstatt sich auf formale Bewertungen zu beschränken.