Das Urteil Nr. 22437/2018 des Obersten Kassationsgerichtshofs, Vereinigte Kammern, befasste sich mit einem Thema von großer Bedeutung im Versicherungsbereich, nämlich der Gültigkeit von "Claims Made"-Klauseln. Diese Klauseln, die die Entschädigungspflicht des Versicherers auf Schäden beschränken, für die während der Laufzeit der Police eine Forderung geltend gemacht wurde, haben erhebliche rechtliche Fragen und Zweifel an ihrer Verdienstlichkeit aufgeworfen.
Die Berufung wurde von Manitowoc Crane Group Italy S.R.L. gegen Allianz S.P.A. eingelegt, nachdem im Jahr 2002 ein Kranarm heruntergefallen und ein Lager beschädigt hatte. Die zentrale Frage betraf die Gültigkeit einer "Claims Made"-Klausel, die in den von Manitowoc abgeschlossenen Versicherungsverträgen enthalten war. Das Berufungsgericht von Venedig hatte zunächst die Berufung der Allianz stattgegeben und argumentiert, dass die Klausel weder nichtig noch missbräuchlich sei, aber Manitowoc bestritt diese Entscheidung vor dem Kassationsgerichtshof.
Die "Claims Made"-Klausel kann, obwohl sie als atypisch gilt, nicht allein deshalb für nichtig erklärt werden, weil sie den Gegenstand des Versicherungsvertrags einschränkt.
Der Kassationsgerichtshof hat der Berufung teilweise stattgegeben und einen grundlegenden Rechtsgrundsatz aufgestellt: Das Modell der Haftpflichtversicherung mit "Claims Made"-Klauseln ist gültig, sofern es die geltenden Vorschriften einhält. Das Gericht stellte klar, dass der Versicherungsgegenstand an dem Begriff des Schadensereignisses verankert bleiben muss, verstanden nicht als Schadensersatzforderung, sondern als schädigendes Ereignis.
Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen auf den Versicherungssektor, da es einen klaren Rahmen für die Verwendung von "Claims Made"-Klauseln bietet. Versicherungsgesellschaften müssen bei der Ausgestaltung von Verträgen sorgfältig vorgehen und sicherstellen, dass keine Bedingungen enthalten sind, die für die Versicherungsnehmer missbräuchlich oder unfair sein könnten. Die Einhaltung der Verdienstlichkeit und des vertraglichen Gleichgewichts ist unerlässlich, um die Gültigkeit von Policen und den Schutz der Rechte der Versicherungsnehmer zu gewährleisten.
Das Urteil Nr. 22437/2018 des Kassationsgerichtshofs stellt einen Fortschritt bei der Klärung der Vorschriften über "Claims Made"-Klauseln im Versicherungssektor dar. Es unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Information und eines ausgewogenen Vertrags, der die Rechte der Versicherungsnehmer schützt und für mehr Transparenz in den Vertragsbeziehungen sorgt.