Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 21955 vom 5. August 2024 liefert bedeutende Einblicke in die Frage der Unterhaltszahlung nach Scheidung, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten. Das Gericht gab dem teilweise stattgegebenen Rechtsmittel von A.A. Recht und reduzierte die für B.B. zugesprochene Unterhaltszahlung von 450,00 auf 350,00 Euro pro Monat, was wichtige Fragen bezüglich des Nachweises und der Bedingungen für die Gewährung einer Unterstützungszahlung aufwirft.
In diesem Rechtsstreit hatte das Gericht von Perugia zunächst einen Unterhaltsanspruch für die Ehefrau anerkannt, trotz der kurzen Ehedauer und des Fehlens einer echten Lebensgemeinschaft. Das Berufungsgericht reduzierte später den Betrag mit der Begründung, dass die Voraussetzungen für eine Unterhaltszahlung als Ausgleich nicht gegeben seien, da keine wirkliche Teilhabe am ehelichen Leben zwischen den Ehegatten stattgefunden habe.
Das Gericht stellte fest, dass die Dauer der Ehe und das Fehlen des Zusammenlebens die Festsetzung der Unterhaltszahlung nach Scheidung beeinflussen und hob die Bedeutung der Lebensgemeinschaft hervor.
Der Fall fügt sich in den rechtlichen Rahmen des Art. 5 des Gesetzes 898/1970 ein, der die Unterhaltszahlung nach Scheidung regelt. Das Gericht bekräftigte, dass für die Anerkennung einer Unterhaltszahlung nach Scheidung eine tatsächliche Lebensgemeinschaft erforderlich ist. In diesem Fall führten das Fehlen des Zusammenlebens und die kurze Ehedauer zu einer Reduzierung der Unterhaltszahlung. Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass die mangelnde Initiative der Ehefrau bei der Arbeitssuche, trotz ihrer Fähigkeiten, ihre Position negativ beeinflusst hat.
Das Urteil Cass. civ. Nr. 21955/2024 stellt eine wichtige Reflexion über die Rechte und Pflichten der Ehegatten im Scheidungsverfahren dar. Es hebt die Notwendigkeit hervor, verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, darunter die Ehedauer und die tatsächliche Teilhabe am Leben, um die Unterhaltszahlung nach Scheidung festzulegen. Die vom Gericht ausgedrückten Grundsätze können als Leitfaden für zukünftige ähnliche Fälle dienen und verdeutlichen, dass die Unterhaltszahlung nach Scheidung nicht automatisch garantiert werden muss, sondern von Fall zu Fall bewertet werden muss.