Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs, Nr. 31470 von 2023, befasst sich mit einem Thema von großer Bedeutung im Familienrecht: der internationalen Kindesentführung. In dieser Anordnung befasst sich der Gerichtshof mit der Frage des "gewöhnlichen Aufenthalts" von Minderjährigen und der Bedeutung ihrer Anhörung vor Gericht, wobei der Grundsatz des "höchsten Interesses des Kindes" hervorgehoben wird.
Der analysierte Fall betrifft A.A., der die Rückkehr der Minderjährigen C.C. und D.D. nach Italien beantragte, nachdem die Mutter, B.B., sie im Ausland festgehalten hatte. Das Jugendgericht von Turin lehnte den Antrag zunächst ab und argumentierte, dass die familiären Bindungen der Minderjährigen zu ihrem Herkunftsland unterbrochen worden seien. Diese Entscheidung wurde von A.A. angefochten und brachte die Angelegenheit vor den Obersten Kassationsgerichtshof.
Die Vorschriften zur internationalen Kindesentführung zielen darauf ab, das Kind vor den schädlichen Auswirkungen seiner rechtswidrigen Verbringung oder Nichtrückkehr an den Ort zu schützen, an dem es sein tägliches Leben führt.
Einer der Höhepunkte des Urteils ist die Auslegung des "gewöhnlichen Aufenthalts" als der Ort, an dem die Minderjährigen emotionale und soziale Bindungen aufgebaut haben, nicht nur familiäre Bindungen. Der Gerichtshof bekräftigte, dass der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts nicht mit dem des Wohnsitzes übereinstimmt, sondern als Zentrum des täglichen Lebens des Minderjährigen verstanden werden muss.
Der Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Jugendgerichts und stellte fest, dass die Bindung zum Herkunftsland von den Eltern endgültig unterbrochen worden war und der Antrag auf Rückkehr daher nicht stattgegeben werden konnte. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer eingehenden Prüfung der Umstände, in denen sich der Minderjährige befindet, und die Notwendigkeit, seine Rechte, insbesondere die Anhörung, wie in nationalen und internationalen Vorschriften vorgesehen, zu wahren.
Das Urteil Cass. civ. Nr. 31470 von 2023 stellt eine wichtige Reflexion über den Schutz von Minderjährigen in internationalen Streitigkeiten dar und betont die Notwendigkeit, nicht nur den Buchstaben des Gesetzes, sondern auch die Realität der emotionalen und sozialen Bindungen der beteiligten Kinder zu berücksichtigen. Es ist unerlässlich, dass Juristen sich dieser Grundsätze bewusst sind, um sicherzustellen, dass rechtliche Entscheidungen stets auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sind.