Das jüngste Urteil Nr. 30625 vom 1. Juli 2024, das am 26. Juli desselben Jahres hinterlegt wurde, bietet eine wichtige Reflexion über das Prinzip des Verbots der "reformatio in peius" im Rahmen der Strafberufung. Dieses Prinzip, das in Artikel 597 der Strafprozessordnung vorgesehen ist, besagt, dass das Berufungsgericht die Position des Angeklagten, der Berufung eingelegt hat, nicht verschärfen darf, es sei denn, es liegen spezifische Bedingungen vor, die eine solche Entscheidung rechtfertigen.
Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte, M. P., ein erstinstanzliches Urteil angefochten, in dem mildernde Umstände anerkannt worden waren. Das Berufungsgericht erkannte zwar die Vorrangigkeit der mildernden Umstände vor den erschwerenden Umständen an, nahm jedoch eine Strafminderung vor, die für eine der mildernden Umstände geringer ausfiel als die erstinstanzlich festgelegte. Dieses Vorgehen wurde von der Kassationsgerichtshof als rechtswidrig erachtet.
REFORMATIO IN PEIUS - Berufung nur des Angeklagten - Anerkennung der Vorrangigkeit mildernder Umstände vor erschwerenden Umständen - Strafminderung - Rechtswidrigkeit. Das Berufungsgericht, das nach der Berufung nur des Angeklagten die Vorrangigkeit mildernder Umstände vor erschwerenden Umständen anerkennt und die verhängte Strafe insgesamt mindert, aber in Bezug auf einen der genannten mildernden Umstände eine geringere Minderung vornimmt als erstinstanzlich bestimmt, verstößt gegen das Verbot der "reformatio in peius".
Das Verbot der reformatio in peius ist ein Grundprinzip des italienischen Strafrechts, das sicherstellen soll, dass der Angeklagte nach einer von ihm selbst eingelegten Berufung nicht benachteiligt wird. In diesem Zusammenhang bekräftigt das vorliegende Urteil die Bedeutung der Einhaltung dieses Prinzips und betont, dass die Strafminderung nicht geringer ausfallen darf als die erstinstanzlich bereits festgelegte, da dies eine Verletzung des Rechts auf Verteidigung darstellen würde.
Das Urteil Nr. 30625 von 2024 stellt eine wichtige Bestätigung des Prinzips des Verbots der reformatio in peius dar und bekräftigt die Notwendigkeit eines Gleichgewichts zwischen mildernden und erschwerenden Umständen bei der Festlegung der endgültigen Strafe. Diese Entscheidung des Kassationsgerichtshof klärt nicht nur die Dynamik der Anwendung des Strafrechts, sondern bekräftigt auch den grundlegenden Wert des Schutzes der Rechte des Angeklagten im Strafverfahren und stellt sicher, dass jede Entscheidung gerechtfertigt und im Einklang mit den geltenden Vorschriften ist.