Das Urteil Nr. 26588 vom 19. März 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, befasst sich mit einem Thema von großer Bedeutung im Strafrecht: dem Aufschub der Strafvollstreckung bei schwerer Krankheit. Dieses Thema berührt nicht nur die Frage der Gerechtigkeit, sondern auch grundlegende Aspekte der Menschenwürde und der Resozialisierung des Verurteilten.
Aufschub der Strafvollstreckung bei schwerer Krankheit auch in Form von Hausarrest – Reduzierte Lebenserwartung – Bewertung – Kriterien. Im Hinblick auf den fakultativen Aufschub der Strafe oder die Gewährung von Hausarrest bei schwerer Krankheit muss der Richter prüfen, ob angesichts der Art der Krankheit und, im Falle einer ungünstigen Prognose mit kurzfristigem Ausgang, der reduzierten Lebenserwartung die Verbüßung der Strafe aufgrund der daraus resultierenden übermäßigen Leiden dem Gerechtigkeitsempfinden widerspricht oder aufgrund der Unmöglichkeit, die Auswirkungen der Sanktion auf den Verurteilten in die Zukunft zu projizieren, keine resozialisierende Bedeutung mehr hat.
Dieser Leitsatz verdeutlicht, dass der Richter im Falle einer schweren Krankheit nicht nur den körperlichen Zustand des Verurteilten, sondern auch dessen Lebenserwartung berücksichtigen muss. Wenn die verhängte Strafe im Verhältnis zu den Leiden, die sie verursachen würde, übermäßig erscheint oder keine resozialisierende Bedeutung mehr hat, kann der Richter entscheiden, die Vollstreckung der Strafe aufzuschieben.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und überlegten Bewertung durch den Richter, der verschiedene Faktoren berücksichtigen muss:
Der Oberste Kassationsgerichtshof verweist auf die Artikel 146 und 147 des Strafgesetzbuches und hebt die Notwendigkeit hervor, nicht nur die Gerechtigkeit, sondern auch die Menschenrechte des Verurteilten zu schützen, und folgt dabei den Leitlinien des Gesetzes Nr. 354 vom 26.07.1975, Art. 47 ter. Darüber hinaus bestätigen Verweise auf frühere Leitsätze eine gefestigte Rechtsprechung in dieser Angelegenheit.
Das Urteil Nr. 26588 von 2024 stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer menschlicheren und auf die individuellen Situationen der Verurteilten bedachten Justiz dar. Es lädt dazu ein, darüber nachzudenken, wie das Strafsystem auf Umstände reagieren kann und muss, die die Gesundheit und Würde von Menschen betreffen. Ein flexiblerer und verständnisvollerer Ansatz könnte nicht nur das Leid von Menschen in schwierigen Situationen lindern, sondern auch den wahren resozialisierenden Zweck der Strafe fördern.