Der jüngste Beschluss Nr. 19651 vom 16. Juli 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet wichtige Denkanstöße für Juristen, insbesondere im Hinblick auf die Mängel der Gesetzesverletzung und die korrekte Subsumtion von Rechtsnormen. Diese Entscheidung erging im Rahmen einer Kassationsbeschwerde und konzentriert sich darauf, wie zwischen der Verletzung von Rechtsnormen und der mangelhaften Sachverhaltsrekonstruktion zu unterscheiden ist.
Im vorliegenden Fall focht der Beschwerdeführer, P. D., eine Entscheidung des Berufungsgerichts von Sassari an und behauptete, das Tatsachengericht habe die Beweisergebnisse falsch bewertet. Der Oberste Kassationsgerichtshof bestätigte jedoch die Entscheidung und hob die Unterscheidungskriterien zwischen einem Subsumtionsfehler und einer widersprüchlichen Sachverhaltsrekonstruktion hervor. Dies ist ein entscheidender Punkt, da der Gerichtshof klärt, dass die Feststellung des Sachverhalts fest und unbestritten bleiben muss.
Mangel der Gesetzesverletzung gemäß Art. 360 Abs. 1 Nr. 3 ZPO wegen Subsumtionsfehlers - Mangelhafte oder widersprüchliche Rekonstruktion des konkreten Sachverhalts - Unterscheidungskriterien. Der Mangel der Gesetzesverletzung (Art. 360 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) wegen fehlerhafter Subsumtion unterscheidet sich von der mangelhaften oder widersprüchlichen Rekonstruktion des konkreten Sachverhalts, die der Überprüfung der Zulässigkeit entzogen ist, da er voraussetzt, dass die vom Tatsachengericht vorgenommene Sachverhaltsfeststellung als fest und unbestritten gilt und die Beanstandung sich tatsächlich auf die fehlerhafte Anerkennung des abstrakten Normsachverhalts bezieht, ohne die Bewertung der Beweisergebnisse anzufechten.
Der Oberste Kassationsgerichtshof betonte einen grundlegenden Aspekt: Der Mangel der Gesetzesverletzung wegen fehlerhafter Subsumtion unterscheidet sich von der mangelhaften oder widersprüchlichen Rekonstruktion des konkreten Sachverhalts. Letztere ist der Überprüfung der Zulässigkeit entzogen, da sie auf einer Sachverhaltsfeststellung beruht, die das Tatsachengericht bereits getroffen hat. Daher kann der Beschwerdeführer nicht die Beweiswürdigung anfechten, sondern nur die Anwendung der Norm auf den spezifischen Fall.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beschluss Nr. 19651 von 2024 eine wichtige Anleitung zur Unterscheidung zwischen den verschiedenen Arten von Mängeln darstellt, die im Zivilprozess auftreten können. Die Klarheit, mit der der Oberste Kassationsgerichtshof die Unterscheidungskriterien darlegt, ist entscheidend für die Gewährleistung einer korrekten Rechtsanwendung und eines wirksamen Schutzes der Rechte der Bürger. Juristen sollten diesen Hinweisen besondere Aufmerksamkeit schenken, um Fehler bei der Formulierung von Beschwerden zu vermeiden und die Wirksamkeit ihrer Argumentation zu verbessern.