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Kommentar zu Urteil Nr. 21397 von 2024: Finanzintermediation und solidarische Haftung. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 21397 von 2024: Finanzintermediation und Gesamtschuldnerhaftung

Die jüngste Anordnung Nr. 21397, erlassen vom Kassationsgerichtshof am 30. Juli 2024, bietet eine wichtige Reflexion über die Regelung von Verwaltungsstrafen im Bereich der Finanzintermediation. Das Urteil, das die Personen C. und I. betrifft, beleuchtet die Natur von Sanktionsnormen und deren Anwendung in Bezug auf Verstöße, die vor dem Inkrafttreten der von Consob und Banca d'Italia umgesetzten Bestimmungen begangen wurden.

Natur der Norm und Aufhebung

Der Gerichtshof hat entschieden, dass die im früheren Art. 195, Abs. 9, des Gesetzesdekrets Nr. 58 von 1998 vorgesehene Gesamtschuldnerhaftung materieller Natur ist. Daher ist ihre Aufhebung, die mit dem Gesetzesdekret Nr. 72 von 2015 erfolgte, nur für Verstöße wirksam, die nach dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen, das auf den 8. März 2016 zurückgeht, begangen wurden.

Finanzintermediation - Art. 195, Abs. 9, des Gesetzesdekrets Nr. 58 von 1998 - Natur - Materielle Norm - Aufhebung gemäß Abs. 2 des Art. 6, Gesetzesdekret Nr. 72 von 2015 - Wirksamkeit - In Bezug auf Verstöße, die vor dem Inkrafttreten der von Consob und Banca d'Italia erlassenen Bestimmungen begangen wurden - Ausschluss - Grundlage. Im Bereich der von Consob verhängten Verwaltungsstrafen ist die Bestimmung der Gesamtschuldnerhaftung der Gesellschaft gemäß dem früheren Art. 195, Abs. 9, eine materielle Norm, deren Aufhebung gemäß Art. 6, Abs. 2, des Gesetzesdekrets Nr. 72 von 2015 nur in Bezug auf Verstöße wirksam ist, die nach dem Inkrafttreten der von Consob und Banca d'Italia erlassenen Bestimmungen (d.h. nach dem 8. März 2016) begangen wurden.

Auswirkungen des Urteils

Diese Entscheidung hat wichtige praktische Auswirkungen. Erstens klärt sie, dass Verwaltungsstrafen nicht rückwirkend auf Verstöße angewendet werden können, die vor dem Inkrafttreten der neuen Normen begangen wurden. Dieser Grundsatz der Nichtrückwirkung ist von grundlegender Bedeutung, um die Rechtssicherheit und den Schutz der am Finanzintermediationssektor beteiligten Personen zu gewährleisten.

  • Klarheit über Sanktionsnormen
  • Verteidigung der Rechte der beteiligten Personen
  • Bedeutung der Gesamtschuldnerhaftung

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anordnung Nr. 21397 von 2024 einen bedeutenden Schritt in Richtung größerer Klarheit im Bereich der Finanzintermediation darstellt. Ihre Auswirkungen erstrecken sich auch auf den Bereich der Gesamtschuldnerhaftung, die im Lichte der geltenden Gesetzgebung neu bewertet wird. Branchenakteure sollten diesen regulatorischen Entwicklungen Aufmerksamkeit schenken, die ihre Geschäftstätigkeit und ihre Anfälligkeit für Verwaltungsstrafen beeinflussen könnten.

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