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Berufliche Vergütungen und passive Solidarität: Kommentar zur Verfügung Nr. 20922 von 2024. | Anwaltskanzlei Bianucci

Berufsgebühren und Gesamtschuldnerschaft: Kommentar zur Verordnung Nr. 20922 von 2024

Die jüngste Verordnung Nr. 20922 vom 26. Juli 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, hat wichtige Fragen bezüglich der Berufsgebühren von Anwälten und ihrer Verpflichtung im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen für mehrere Parteien aufgeworfen. Dieses Urteil klärt die Vermutung der Gesamtschuldnerschaft im Kontext juristischer Leistungen und deren Bedeutung für Fachleute des Sektors.

Der Kontext des Urteils

Im untersuchten Fall hat das Gericht entschieden, dass die Gesamtschuldnerschaft für die Gebühren gilt, die für juristische Leistungen für mehrere Personen geschuldet werden, auch wenn die Mandate formal getrennt sind. Dies bedeutet, dass, wenn ein Anwalt mehrere Mandanten mit identischen Positionen vertritt, die Leistung als einheitlich betrachtet werden kann, wodurch alle Mandanten für die Zahlung der Gebühren verantwortlich sind.

Berufsgebühren - Mehrparteienverpflichtung im Zusammenhang mit der Leistung des Anwalts - Gesamtschuldnerschaft - Bestehen - Sachverhalt. Im Hinblick auf die Berufsgebühren eines Anwalts gilt die Vermutung der Gesamtschuldnerschaft für die Zahlung der Gebühren, die dem Anwalt geschuldet werden, der mehrere Parteien vertritt, die, auch wenn die Mandate formal voneinander unabhängig sind, eine identische Position einnehmen, die es ermöglicht, die erbrachte juristische Leistung als im Wesentlichen einheitlich zu qualifizieren, auch für außergerichtliche Leistungen (im vorliegenden Fall: Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Vertrags).

Praktische Auswirkungen für Anwälte

Diese Entscheidung hat verschiedene Auswirkungen für Anwälte und ihre Mandanten. Insbesondere unterstreicht sie die Bedeutung der Berücksichtigung der Art der erbrachten juristischen Leistung. Zu den wichtigsten Auswirkungen gehören:

  • Die Notwendigkeit, die Mandate und Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Parteien zu klären.
  • Die Möglichkeit für den Anwalt, die Zahlung der Gebühren von einem beliebigen der Mandanten zu verlangen, ohne die spezifische Beteiligung jedes einzelnen an der Leistung nachweisen zu müssen.
  • Die Relevanz der einheitlichen Leistung auch bei außergerichtlichen Tätigkeiten, wie der Ausarbeitung von Verträgen.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 20922 von 2024 einen wichtigen Schritt bei der Festlegung der Verantwortung der Mandanten gegenüber den Anwälten darstellt. Die Gesamtschuldnerschaft, wie vom Gericht festgelegt, muss nicht nur im Kontext von Gerichtsverfahren, sondern auch im außergerichtlichen Bereich berücksichtigt werden und beeinflusst somit die professionellen Dynamiken und die Beziehungen zwischen Anwälten und Mandanten. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, dass Anwälte proaktive Maßnahmen ergreifen, um die Mandate zu verwalten und ein klares Verständnis der Verantwortlichkeiten seitens ihrer Klienten zu gewährleisten.

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