In der Welt der Auftragsvergabe kann der einseitige Rücktritt des Auftraggebers zu Unsicherheiten für den Auftragnehmer führen, insbesondere hinsichtlich der Entschädigung für entgangenen Gewinn. Die Verordnung Nr. 16346 vom 12. Juni 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet eine klare Auslegung der Modalitäten zur Berechnung dieser Entschädigung und legt spezifische Parameter fest, die zur Beilegung von Streitigkeiten in diesem Sektor beitragen können. Betrachten wir im Detail den Inhalt und die Auswirkungen dieses Urteils.
Das Oberste Kassationsgerichtshof befasste sich in seiner Verordnung mit einem Fall, der von C. (A. A.) gegen F. (T. A.) eingereicht wurde, bezüglich der Berechnung der Entschädigung, die dem Auftragnehmer nach einem einseitigen Rücktritt des Auftraggebers geschuldet wird. Die zentrale Frage war, ob eine pauschale Berechnungsmethode, wie sie für öffentliche Aufträge vorgesehen ist, in Situationen angewendet werden kann, in denen die tatsächliche vom Auftragnehmer erlittene Schädigung schwer nachweisbar ist.
Entschädigung für den Auftragnehmer für entgangenen Gewinn - Feststellung - Berechnung auf der Grundlage eines pauschalen Vermutungsanteils aus der Regelung öffentlicher Aufträge - Anwendbarkeit - Bedingungen. Wenn es schwierig ist, eine sichere Nachweisung über die Höhe des Schadens in Bezug auf Rechtsverhältnisse mit langer Laufzeit, zu denen auch der private Bauvertrag gehört, zu erlangen, kann die dem Auftragnehmer zustehende Entschädigung für den entgangenen Gewinn aufgrund des einseitigen Rücktritts des Auftraggebers nach Billigkeit durch analoge Anwendung des pauschalen und vermuteten Satzes aus der Regelung öffentlicher Aufträge, der zehn Prozent der Differenz zwischen dem vereinbarten Entgelt und dem für die teilweise ausgeführten Arbeiten verdienten Betrag beträgt, berechnet werden.
Dieser Leitsatz legt einen wichtigen Grundsatz fest: Wenn keine konkreten Beweise für die Höhe des Schadens vorgelegt werden können, kann eine pauschale Berechnung herangezogen werden. Konkret muss die Entschädigung als 10 % der Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem tatsächlich für die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts ausgeführten Arbeiten verdienten Betrag berechnet werden.
Die Auswirkungen des Urteils sind vielfältig und von entscheidender Bedeutung für Auftragnehmer und Auftraggeber. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 16346 von 2024 einen wichtigen Schritt in der Regelung von Auftragsvergaben und Schadensersatz darstellt. Die Möglichkeit, im Falle eines einseitigen Rücktritts vom Bauvertrag eine pauschale Berechnung heranzuziehen, stellt eine Absicherung für Auftragnehmer dar, erleichtert die Festlegung der Entschädigung und reduziert die Unsicherheit im Zusammenhang mit Streitigkeiten. Es ist unerlässlich, dass alle Akteure im Bereich der Auftragsvergabe sich dieser Bestimmungen bewusst sind, um ihre Rechte und Pflichten zu wahren.