Das Urteil Nr. 19028 vom 11. Juli 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, befasst sich mit einem Thema von großer Bedeutung im italienischen Rechtsbereich: dem heiklen Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Berichterstattung und der Verteidigung des Rufs anderer. Diese Anordnung, die die von C. (C. V.) gegen P. (F. U.) eingelegte Berufung zurückweist, klärt die Bedingungen, unter denen ein Journalist von der Entschuldigung des Rechts auf Berichterstattung profitieren kann, insbesondere wenn die Informationsquelle investigativer oder gerichtlicher Natur ist.
Gemäß der in dem Urteil ausgedrückten Maxime befreit die rechtmäßige Ausübung des Rechts auf Berichterstattung den Journalisten im Falle einer zivilrechtlichen Haftung wegen Verleumdung von der Pflicht, die Zuverlässigkeit der Informationsquelle zu überprüfen, sofern diese von zuständigen Behörden stammt. Es ist jedoch unerlässlich, dass der Journalist die Entwicklung der Nachricht zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung überprüft, um die mutmaßliche Wahrheit der Nachricht selbst zu gewährleisten. Mit anderen Worten, die Behauptung der Wahrheit ist nicht automatisch und erfordert eine kontinuierliche Aktualisierung.
Verleumdung über die Presse – Ausübung des Rechts auf Berichterstattung – Investigativ- oder Justizinformationsquelle – Mutmaßliche Wahrheit der Nachricht – Konfigurierbarkeit – Bedingungen – Überprüfung der Entwicklung der Nachricht zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung – Notwendigkeit. Im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung wegen Verleumdung befreit die rechtmäßige Ausübung des Rechts auf Berichterstattung den Journalisten von der Pflicht, die Zuverlässigkeit der Informationsquelle zu überprüfen, wenn diese von der Ermittlungs- oder Justizbehörde stammt, so auferlegt ihm die Anwendbarkeit der Entschuldigung des Rechts auf Berichterstattung, zumindest mutmaßlich, die Veridizität der Nachricht zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung vollständig und spezifisch durch eine notwendige zeitliche Aktualisierung zu überprüfen.
Dieses Urteil markiert einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung und unterstreicht, dass der Journalist eine aktive Überprüfung von Nachrichten durchführen muss, auch wenn diese aus als zuverlässig geltenden Quellen stammen. Dies bedeutet, dass Informationsprofis ständig über die von ihnen behandelten Nachrichten auf dem Laufenden sein müssen, um die Richtigkeit der verbreiteten Informationen zu gewährleisten. Die Auswirkungen sind vielfältig, sowohl für Journalisten als auch für Nachrichtenagenturen, die die veröffentlichten Nachrichten sorgfältig überwachen müssen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 19028 von 2024 eine wichtige Reflexion über die Verantwortung von Journalisten im Kontext des Rechts auf Berichterstattung darstellt. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Aktualisierung und Überprüfung von Nachrichten, um die Verbreitung potenziell diffamierender Informationen zu vermeiden. Dieses Gleichgewicht zwischen Pressefreiheit und Schutz des Rufs ist entscheidend für die Gewährleistung einer korrekten und verantwortungsvollen Information in unserer Gesellschaft.